Auf Deutschland komme dann ein „weiteres milliardenschweres, gut verstecktes Haftungsrisiko“ zu, warnt Willsch. Der deutsche Haftungsanteil am „Schatten-ESM“ betrage gemäß dem deutschen Anteil am Gesamthaushalt der Europäischen Union rund 20 Prozent. „Kontrollieren können wir den Schatten-ESM nicht“, fügte der CDU-Politiker hinzu. Während beim ESM und dem Rettungsfonds EFSF noch die Möglichkeit bestanden habe, darüber im Haushaltsausschuss oder im Plenum des Bundestags zu debattieren, sei dies beim „Schatten-ESM“ nicht möglich. „Nicht nur aus Gründen der Selbstachtung, sondern auch im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts müssen wir Abgeordnete des Deutschen Bundestags eine Parlamentsbeteiligung wie beim ESM erwirken.“
Hintergrund ist nach Willschs Angaben ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des EU-Ministerrats zur „Schaffung einer Fazilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist“. Staaten wie Rumänien und Bulgarien soll demnach geholfen werden, wenn sie, wie es in dem Vorschlag heißt, „von Zahlungsbilanzschw! ierigkeiten betroffen oder ernstlich davon bedroht sind“. Der finanzielle Beistand soll in Form eines Darlehens oder einer (vorsorglichen) Kreditlinie gewährt werden. „Das macht es den Staaten noch einfacher, an Geld zu gelangen“, kritisiert Willsch. Denn die Kommission solle ermächtigt werden, „im Namen der Europäischen Union auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten Anleihen aufzunehmen“, wie es in dem Verordnungsentwurf heißt. Weiter heißt es dort laut Willsch, dass die Darlehen oder Kreditlinien, die einem Mitgliedstaat gewährt werden können, auf 50 Milliarden Euro begrenzt seien.
„Da stockt mir der Atem“, erklärt dazu der CDU-Politiker. „Denn hier versteckt sich ein gewaltiges Haftungsrisiko.“ Denn schon jetzt sei klar, dass 50 Milliarden „nicht die absolute Obergrenze“ sein würden. „Die Hebelung der vorhandenen Summe um ein Vielfaches wäre eine weitere Möglichkeit hierzu“, schreibt Willsch. Zumal, wie er hinzufügt, der Verordnungsvorschlag eine „Verschuldungsoption“ vorsehe.
www.handelsblatt.com