Zürich (awp) - Die Bank Julius Bär kann einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Zürcher Obergericht hat in Sachen der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Bank bestätigt. Dies teilte Julius Bär am Dienstag mit, wobei dieses zweitinstanzliche Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist.
Anfang Dezember hatte bereits das Bezirksgericht Zürich die 2014 eingereichte Klage ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten