Das Bankgeheimnis wird auch als Bankkundengeheimnis bezeichnet und beinhaltet die Verpflichtung der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über so genannten bankkundenbezogene Wertungen und Tatsachen, die aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden und die der betreffende Kunde (oder die Kundin) geheimzuhalten wünscht.
Nach Definition des BGH umfasst das Bankgeheimnis somit eine generelle Verschwiegenheit der Bank bzw. der Bankmitarbeiter über die finanziellen Verhältnisse der ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Robert Sasse.