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Zeitungen: Manipulation im Auftrag des BND

BND manipulierte Berichterstattung im „Prager Frühling“. - Vorgang dokumentiert Kooperation mit Mainstram. "Grundsätzlich hat sich gezeigt, dass unsere Pressesonderverbindungen gegen Überlassung guter Informationen stets bereit sind, für unser Haus einzustehen." - Journalisten als Meinungsmacher für Pullach tätig.

 

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat in den Sechzigerjahren die Berichterstattung in Zeitungen manipuliert. Das geht aus BND-Unterlagen zum „Prager Frühling“ 1968 hervor, die Pullach jetzt ins Netz gestellt hat, schreibt der Spiegel in seiner neuen Ausgabe.

Sowjetische Truppen waren seinerzeit in die Tschechoslowakei einmarschiert und hatten die Reformer des Chefs der Kommunistischen Partei, Alexander Dubček, gestürzt. Der BND verbreitete anschließend, er habe die Ereignisse treffend analysiert, was nicht stimmte (SPIEGEL 34/2008).

Doch viele Journalisten ließen sich nach Angaben des damaligen BND-Bereichs „Strategische Aufklärung“, der für Pressekontakte zuständig war, auf einen Deal ein.

So heißt es in einem Vermerk vom 28. August 1968: „Grundsätzlich hat sich in den letzten Tagen gezeigt, dass unsere PrSV (Pressesonderverbindungen –Red.) gegen Überlassung guter Informationen stets bereit sind, für unser Haus einzustehen.“

Zu den „positiven Stimmen“ zählte der BND neben vielen Regionalblättern auch „Bild“, „Welt“ und „Frankfurter Allgemeine“ Zeitung. Der Bundesregierung gegenüber verschleierte der Dienst seine Aktivitäten mit den Medien.

Bei einem Treffen mit Kanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) beteuerte BND-Chef Gerhard Wessel am 30. August, Pullach habe die Presse „nicht beeinflusst“ und erweckte sogar den Eindruck, die freundlichen Urteile der Zeitungen über den BND kämen ihm ungelegen. Einige Passagen der veröffentlichten Dokumente sind geschwärzt.

Vermutlich finden sich dort auch die Namen jener Journalisten, die als Meinungsmacher für Pullach tätig waren. Der BND hält aus grundsätzlichen Erwägungen Namen von Journalisten zurück, die für ihn arbeiteten. Der SPIEGEL und der Springer-Verlag haben vor Längerem dagegen geklagt. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Leipzig wird für November erwartet.

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