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    Internet Zensur kommt im April | Drucken |  E-Mail
    Friday, 10. April 2009
    Internet-Zensur kommt schon am 17. April. Entsprechende Verträge werden von den Internet-Providern "freiwillig" unterzeichnet. Fast alle machen mit. Sperrlisten werden vom BKA geliefert und täglich aktualisiert. BKA bestimmt, was gesperrt wird. Familienministerium benutzt gefälschte Zahlen zur Durchsetzung der Internet Zensur.
     
    Die Internet-Zensur kommt früher als geplant und ohne gesetzliche Grundlage. Fünf der sieben größten deutschen Internetprovider wollen aufgrund eines von der Regierung beschlossene "Eckpunktepapieres"  schon bald "aktiv" werden und mißliebige Seiten sperren.

    Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums werden schon am 17. April "freiwillige" Verträge unterzeichnet, in denen sich Unternehmen verpflichten, Kinderporno-Seiten auf ausländischen Servern zu blockieren.

    Der Internet-Nutzer sieht stattdessen eine Seite mit einem Stopp-Schild.

    Nach den Plänen von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll das Bundeskriminalamt den Anbietern von Internetzugängen dafür Sperrlisten liefern. Nach Angaben des Familienministeriums wird diese Liste täglich vom BKA aktualisiert, dies würde "nur wenige Sekunden dauern".
     
    Ausserdem heisst es in dem Papier: Provider sperren nur die Seiten, die vom BKA verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen übermittelt werden. Was gesperrt wird, legt allein das BKA fest. Die Provider setzen die Sperrung lediglich um. 
     
    Die Bundesregierung will außerdem noch vor der Bundestagswahl eine Gesetzesänderung, damit alle Internet-Provider zu einer solchen Sperrung verpflichtet sind.

    Zu den Vertragsunterzeichnern gehören nach Angaben von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die Unternehmen Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice. Die Anbieter United Internet, Freenet und Versatel hingegen hatten den Angaben zufolge zuletzt keine Verhandlungen mehr mit der Bundesregierung geführt.

    Besonders im Fall Freenet hat dies zu Verwirrungen geführt. Das Unternehmen wurde offenbar sofort vom Familienministerium unter Druck gesetzt, so dass sich Freenet offenbar genötigt sah, in einer Pressemitteilung einen Rückzieher zu machen:

     

    Richtig ist, dass die freenet AG eine Gesprächsanfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nicht entsprochen hat. Grund dafür war die Bedingung der Teilnahme, welche die Unterzeichnung eines Vertrages ohne entsprechenden Gesetzesvorbehalt voraussetzte. Gleichzeitig wurden auch verfassungsrechtliche Bedenken laut. Dies wurde seitens der Bundesministerin Frau von der Leyen bedauerlicherweise als Vertragsabbruch gewertet. „Wir sind bestürzt über die Aussage der Bundesregierung, dass die Verhandlungen zur Vereinbarung der Zugangserschwerung zu Kinderpornografie von der freenet AG abgebrochen wurden. Dies entspricht in keinster Weise den Tatsachen“, so Eric Berger, Vorstand der freenet AG. „Es trifft keineswegs zu, dass wir die Unterzeichnung eines Vertrages grundsätzlich abgelehnt oder Verhandlungen abgebrochen haben. Als Unternehmen benötigt die freenet AG allerdings Rechts- und Planungssicherheit.“ Es bedarf des raschen Handelns des Gesetzgebers, der eine Grundlage schaffen muss, die es den Unternehmen ermöglicht, die technisch erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können.

    Die freenet AG arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Diese werden selbstverständlich weiterhin nach Kräften unterstützt.(----> http://www.freenet.ag/presse/8020.htm)

     

    Hier die Eckpunkte des Gesetzes, welches derzeit noch nicht verabschiedet ist:

    • Ziel ist es, auf rechtsstaatlicher Grundlage alle deutschen Zugangsanbieter zur Erschwerung des Zugangs zu Inhalten im Internet zu verpflichten, die kinderpornographisches Material im Sinne des § 184 b StGB darstellen oder darauf verweisen.
    • Im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung sind auch Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte, insbesondere des Fernmeldegeheimnisses, der Berufsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu klären.
    • Die Liste der zu sperrenden Adressen wird durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist.
    • In Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben werden die Zugangsanbieter nicht verpflichtet, selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen.
    • Soweit die Zugangsanbieter sich bei der Durchführung der Maßnahmen an die rechtlichen Vorgaben halten, wird sichergestellt, dass Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind.
    •  Aus präventiven Gründen wird den Nutzern gegenüber klargestellt, warum der Zugang zur Internetseite verwehrt wird. Gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg bei der staatlichen Stelle eröffnet, die für die Listenerstellung verantwortlich ist. Dies wird durch geeignete Maßnahmen wie etwa eine Verpflichtung der Zugangsanbieter, auf eine ggf. von ihnen betriebene Stopp-Seite umzuleiten, umgesetzt werden.
    • Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein.  


    --->Fragen und Antworten zum Thema direkt vom Familienministerium

    Der FITUG e.V. (Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft) nimmt wie folgt zu den geplanten Internet-Sperren Stellung:

    Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!

    „Sexueller Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Kinderpornographie müssen konsequent verfolgt werden. Internet-Sperren sehen auf den ersten Blick sinnvoll aus, sind in diesem Zusammenhang aber nicht nur wirkungslos, sondern kontraproduktiv. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erinnert mich mit ihren Sperr-Vorhaben an meine zweijährige Tochter: Sie hält sich die Augen zu, und schon ist für sie die Welt außen herum verschwunden.

    Aus anderen Ländern mit Internet-Sperren gegen Kinderpornographie ist bekannt, dass fast alle gesperrten Seiten aus USA, Kanada, Australien und Europa einschließlich Deutschland kommen. Die Bundesregierung muss sich fragen, wieso auf einschlägigen Sperrlisten dutzende Webseiten aufgelistet sind, deren Server in Deutschland stehen. Warum werden diese Webseiten nicht vom Netz genommen, wenn sie illegales Material verbreiten? Oder verbreiten sie gar kein illegales Material – und werden somit zu Unrecht gesperrt?

    In der Mehrheit enthalten die Sperr-Listen keine Webseiten mit illegaler Kinderpornographie. Zudem entfernen die Hosting-Provider nach entsprechenden Hinweisen tatsächliche kinderpornographische Inhalte in der Regel schneller, als aktualisierte Filter-Listen verteilt werden.   

    Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen.

    In Deutschland hat aus gutem Grund die Rezipientenfreiheit Verfassungsrang (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz). Dies bedeutet, dass sich jeder aus allen öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten darf. Wir dürfen Grundrechte nicht aufgeben für ein bisschen Wahlkampfgetöse und unwirksame Sperren gegen Webseiten, die den Straftatbestand der Kinderpornografie in den meisten Fällen nicht erfüllen – wie die Erfahrung mit den Sperrlisten betroffener Länder zeigt.

    Kinderpornographie wird – sei es zum privaten Tausch oder aus kommerziellen Gründen – hauptsächlich im Geheimen und über andere Dienste als das World Wide Web verbreitet. Die Verbreitung findet vornehmlich außerhalb von (einfach) sperrbaren Transportwegen statt. Der Betrieb eines sperrbaren Webservers ist für die Anbieter viel zu gefährlich, da ein solcher mit einfachen Mitteln schnell aufgespürt und abgeschaltet werden kann.

    Eine Sperre kann auch von technisch nicht versierten Nutzern leicht umgangen werden, aber ein abgeschalteter Server kann keine Inhalte mehr verbreiten. Daher müssen die Ermittlungsbehörden mit mehr kompetentem Personal ausgestattet und die Verfolgung der Täter intensiviert werden. Der FITUG e.V. fordert die Bundesregierung auf: Verfolgen Sie die Täter, nicht das Internet!“
     

    --->Pressemeldung des FITUG e.V. zu Internet-Sperren

    Siehe auch: --->MMnews - Zensur: Es geht voran! (Erfahrungen in Australien)

     

    Familienministerium benutzt gefälschte Zahlen zur Durchsetzung der Internet Zensur:

    Das Handelsblatt berichtet:

    Experten greifen von der Leyen an

    Die dramatischen Zahlen, auf die sich Bundesfamilienminister Ursula von der Leyen (CDU) bei den geplanten Internet-Sperren für Websites mit kinderpornografischen Material beruft, beruhen möglicherweise auf fehlinterpretierten Statistiken. Laut dem Computerfachmagazin „c't“ hat die zitierte Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) keinerlei Aussagekraft für die politische Debatte. Wie das Magazin vorab berichtet, erfasse das BKA jede Ermittlung bei einem Anfangsverdacht. Das lasse jedoch keinen Schluss über die Zahl der nachgewiesenen Straftaten zu.

    Für die Fallzahlensteigerung zwischen 2006 und 2007 gäbe es viele Gründe, so die „c't“, beispielsweise die bessere Ausbildung und Ausstattung der Ermittler. Dass sich das Problem tatsächlich verschärft hat, sei dagegen eher unwahrscheinlich. So waren im Jahr 2007 im Zug einer einzigen Polizeiaktion, der „Operation Himmel“, 12 000 Bürger in Verdacht geraten, von denen nun viele in der Fallstatistik stehen. In mehreren Bundesländern ist der größte Teil dieser Fälle unterdessen ad acta gelegt worden, ohne dass sich der Verdacht bestätigt hätte.

    Das Computermagazin c't urteilt:

     

    Es erstaunt, dass Ministerin von der Leyen kompromisslos an ihren Plänen festhält und Bedenken von Experten beiseite wischt, ohne darauf sachlich zu antworten. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags etwa bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos und gleichzeitig grundrechtsgefährdend zu sein. Solche Aussagen hält die Ministerin für „unterirdisch“. Die Gesellschaft für Informatik (GI), also die größte Ansammlung von Fachkompetenz im deutschsprachigen Raum, plädierte Anfang April fast schon verzweifelt für eine effektivere Strafverfolgung. Die geplanten Sperrungen dagegen seien wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich.

    Bei nüchterner Betrachtung scheint es kaum möglich, dass Ministerin Ursula von der Leyen wirklich daran glaubt, durch Websperren den Handel mit Kinderpornografie spürbar eindämmen oder gar den Missbrauch von Kindern verhindern zu können. Zu offensichtlich läuft diese Aktion in eine falsche Richtung. Und damit taugt sie noch nicht einmal als gesellschaftliches Signal. Denn das würde lauten: Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen.

    --->C't Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere

     

     

    Aufruf

    --->Mahnwache gegen Internetsperre am 17. April in Berlin

    Protestaufruf von netzpolitik.org gegen Internetsperren

    Hier ist die Liste der Internetprovider mit Angaben ihrer Entscheidungen zur Zensur

    Mahnwache am Freitag: Keine Scheuklappen fürs Netz!

    Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft.

    Wann & Wo?
    Am Freitag, den 17. April 2009*
    Zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr

    Vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundespressekonferenz
    Reichstagsufer 14 | U+S-Bhf. Berlin-Friedrichstraße
    Karte: http://tinyurl.com/d9d7pm

    Was?
    Am Freitag wollen die größten Internetprovider Deutschlands einen Vertrag mit Bundesfamilienministerin von der Leyen unterzeichnen, in dem sich die Provider freiwillig verpflichten über das Internet zugängliche, kinderpornographische Inhalte herauszufiltern bzw. zu sperren.

    Wir sind überzeugt, dass mit diesem Vorgehen weder der eigentliche Missstand des Kindesmissbrauchs noch dessen Dokumentation im Internet gelöst werden kann. Die Probleme werden ausgeblendet und darüber hinaus Wege geschaffen werden, die eine Zensur des Internets für beliebige Inhalte ermöglichen.

     

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