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    Der neue EU-Staat: "NICHT in unserem Namen!" | Drucken |  E-Mail
    Tuesday, 30. June 2009
    Lissabon-Vertrag: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Skandal. Das Deutsche Grundgesetz  vom 23.5.1949 wird am 31.12.2009 de facto aufhören zu existieren. Deutschland nur noch als Subjekt einer EU-Herrschaft, die wegen Demokratiedefizits zur EU-Diktatur wird.
     
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt schlimmste Befürchtungen. Genau wie zu erwarten war: Ablehnung der Klagen - mit einer kleinen aber juristisch "heilbaren" Einschränkung - sozusagen das "Zuckerl" für die kritische Öffentlichkeit. Und das juristische Feigenblatt, um den Rechtsstaat wenigstens noch zu heucheln. Dies ist zugleich das erwartete Zugeständnis ("Ja, aber...") an die Kläger, das den EUliten nicht wirklich weh tun wird.
     
    Die Einschränkung, die das BVG gemacht hat, betrifft die offensichtlich auch mit noch so perfiden juristischen Verrenkungen nicht wegzudiskutierende Verfassungswidrigkeit der Selbstentmachtung des Bundestags in der Frage der Entscheidungsgewalt bei Verteidigungs- und Kriegsfragen. Zudem wurde die Übertragung der sog. "Kompetenz-Kompetenz" an die EU gestrichen, was in der Praxis aber eher ein symbolisches Zugeständnis ist.
     
    Der Bundestag muss nun noch einige gesetzlichen Ergänzungen machen, bevor die Ratifikationsurkunde hinterlegt werden kann. Der vorsitzende Richter Voßkuhle selbst (!) hat aber direkt und offensichtlich für die Kameras / die Öffentlichkeit ausgeführt, dass "der Senat zuversichtlich" sei, dass dies "zügig geschehen" könne.
     
    Solche Kommentare haben in einer Urteilsbegründung natürlich nichts verloren. Damit kapiert aber nun auch der letzte mithörende Journalist, dass alles noch 2009 klappt und der Vertrag nun (falls die Iren nicht noch "No" sagen) zum 1.1.2010 in kraft treten kann. Um INHALTLICHE Bedenken der Kläger muss er sich nun nicht mehr kümmern und kann das morgen so ins Blatt schreiben.
     
    Die Argumente der Urteilsbegründung lauten frei aus dem Juristendeutsch übersetzt:
    • Die Bundesrepublik darf ihre Hoheitsrechte mit nur wenigen Ausnahmen an EU-Organe übertragen, denn die dies verfügenden deutschen Volks"vertreter" sind ja demokratisch gewählt und damit legitimiert (...) .
    • Auch dauerhaft dürfen dann EU-Organe für Deutschland per EU-Richtlinie verbindlich entscheiden und damit den Deutschen Bundestag de jure zum ausführenden Organ degradieren und damit de facto entmachten (!)
    • ... denn INDIREKT seien ja auch die EU-Organe demokratisch legitimiert und damit eine Volksvertretung (...)
     
    Dass die Ernennung (der EU-Kommissare) und die höchst indirekten "demokratischen" Wahlen der EU-Organe in der Praxis mit Demokratie fast nichts mehr zu tun haben, interessiert das BVG nicht.
     
    Ebensowenig die Ewigkeitsgarantien des Grundgesetzes, die nun gerade noch 60 Jahre alt werden durften. Die gegenteiligen Ausführungen von Richter Voßkuhle überzeugen nicht im Geringsten und klingen stellenweise wie von einem anderen Stern.
     
    Die Bezeichnung des "Lissabon-Vetrags" als "Friedensvertrag" ist angesichts des Vertragstexts absurd. Man muss sich fragen, ob die Richter den Vertrag beurteilt haben, den die Kläger zur Klage vorgelegt haben!
     
    Voßkuhle ergeht sich gerade in total einseitiger und volksferner, hochideologischer und internationalistischer Rhethorik. Auszüge (live mitgeschrieben, ohne Gewähr):
    • "Souveräne Staatlichkeit steht für einen befriedeten Raum." [und ist kein Selbtzweck bzw. kein Wert an sich (sic!) ]
    • "Der Staat ist weder Mythos noch Selbstzweck."
    • "Das GG will eine europäische Integration und eine internationale Ordnung".
    • "Supranationale Organe [wie die EU-Organe] müssen nicht in gleicher Weise dem Mehrheitswillen genügen (folgen?) wie nationale Parlamente." Wörtlich heisst es dazu in der Begründung: "Die Kommission muss als ein supranationales, besonderes Organ ebenfalls nicht umfänglich den Bedingungen einer entweder dem Parlament oder der Mehrheitsentscheidung der Wähler voll verantwortlichen Regierung genügen, weil sie selbst nicht in vergleichbarer Weise dem Wählerwillen verpflichtet ist"
    Alles klar? Das Volk, in dessen Namen hier Unrecht gesprochen wurde, würde diese Sprüche den Richtern am liebsten in den Mund zurückschieben - ebenso wie das Urteil.

    Und die Verfasser des GG würden sich im Grabe umdrehen. Das letztgenannte Zitat ist absolut unfassbar, wenn es wirklich in dieser Form stimmen sollte (keine absolute Gewähr, da nur mitgehört). Die Ergänzung von Voßkuhle dazu war länglich und überzeugte natürlich nicht!
     
    Deutschland war bis zum 31.12.2009 mit etwas gutem Willen eine "Republik". "Res publica" = Öffentliche Angelegenheiten = Rechtsstaat. Das ist (war) viel mehr als eine Demokratie, die insbesondere die Herrschaft des Volkes verbrieft hat. BEIDES wird per 2010 nun aufgegeben - "freiwillig" durch das deutsche Volk und seine "Volksvertreter" im Bundestag und im BVG.
     
    Wenn die Kommission nun also höchst offiziell "dem Wählerwillen nicht verpflichtet" ist und zugleich gemäß Lissabon-Vertrag die Bundesregierung (bzw. damit auch der Deutsche Bundestag) in immer mehr Bereichen über Mehrheitsentscheidungen der EU-Länder überstimmt werden kann, dann kann niemand - wie morgen in den Kommentaren zu erwarten - von einem "Zugewinn an Demokratie und an Macht der Parlamente" sprechen. Auf dem Weg nach Lissabon wurden gleich DREI ablehnende Referenden ignoriert. Dass die Übertragung der "Kompetenz-Kompetenz" auf die EU nun formal vom BVG abgelehnt wurde, ist angesichts der Fülle der Bereiche, die ab sofort alleiniger EU-Kompetenz unterliegen werden, nur ein kleiner "Schönheitsfehler" des EU-Gesamtkunstwerks.
     
    Ernst zu nehmen wären die BVG-Vorbehalte erst, wenn sie Volksabstimmungen über die mit dem Lissabon-Vertrag übertragenen Kompetenzen und über ALLE künftigen Kompetenzübertragungen verbindlich machen würden. Da es diese aber bereits gegeben hat (F, NL, IRL) und da sie allesamt ablehnend waren, hätte das BVG konsequenterweise ganz offiziell eine klare Neuformulierung des Vertrags und damit eine komplette Neu-Ratifizierung in allen EU-Ländern herbeiführen müssen. Voßkohle hat letzteres suggestiv aber klar verneint (s.o.).
     
    Solange beides nicht geschieht (Kodifizierung von Referenden und Neuratifizierung), gilt weiterhin: Freiheiten verliert man scheibchenweise.

     

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