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29 Parteien im Wahlkampf 2009 | Drucken |  E-Mail
Friday, 17. July 2009
29 Parteien können an Bundestagswahl 2009 teilnehmen. Die Liste der zugelassenen Parteien enthält unter anderen Die Violetten, PIRATEN, RENTNER, Tierschutzpartei, Rentnerinnen und Rentner Partei, Partei Bibeltreuer Christen, Bayernpartei.

 

Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juli
2009 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 8
Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertreten
sind und an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009
teilnehmen können, ohne Unterstützungsunterschriften einreichen zu
müssen. Außerdem hat der Bundeswahlausschuss 21 politische Vereinigungen
als Parteien für die Bundestagswahl 2009 anerkannt. Diese Parteien
können noch bis zum 23. Juli 2009 Wahlvorschläge einreichen, müssen
hierzu allerdings Unterstützungsunterschriften beibringen.

Folgende 8 Parteien sind im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag
seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen
mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten (§ 18 Abs. 4 Nr. 1
Bundeswahlgesetz - BWG) und müssen deshalb bei der Einreichung ihrer
Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2009 keine
Unterstützungsunterschriften beibringen:

Im 16. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
 3. Freie Demokratische Partei (FDP),
 4. DIE LINKE (DIE LINKE),
 5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
 6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU).

Außerdem folgende Parteien:
 7. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU), im Landtag Brandenburg seit dessen
letzter Wahl am 19. September 2004 mit sechs Abgeordneten vertreten;
 8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), im Landtag
Mecklenburg-Vorpommern seit dessen letzter Wahl am 17. September 2006
mit sechs Abgeordneten und im Sächsichen Landtag seit dessen letzter
Wahl am 19. September 2004 mit derzeit acht Abgeordneten vertreten.

Folgende 21 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl des
17. Deutschen Bundestages als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach
Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):

1. FAMILIE   Familien-Partei Deutschlands

2. DIE VIOLETTEN   Die Violetten; für spirituelle Politik

3. CM   CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten

4. PBC   Partei Bibeltreuer Christen

5. BP   Bayernpartei

6. PIRATEN   Piratenpartei Deutschland

7. ödp   Ökologisch-Demokratische Partei

8. PSG   Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale

9. Volksabstimmung   Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, für Demokratie
durch Volksabstimmung

10. DKP   Deutsche Kommunistische Partei

11. RENTNER   Rentner-Partei-Deutschland

12. Die Tierschutzpartei   Mensch Umwelt Tierschutz

13. RRP   Rentnerinnen und Rentner Partei

14. REP   DIE REPUBLIKANER

15. ADM   Allianz der Mitte

16. BüSo   Bürgerrechtsbewegung Solidarität

17. FWD   Freie Wähler Deutschland

18. ZENTRUM   Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands
gegründet 1870

19. DVD   Demokratische Volkspartei Deutschland

20. MLPD   Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

21. (keine Kurzbezeichnung)   Freie Union


Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2009 anerkannten
Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften
sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von
mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen
Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend
der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten
Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die
Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 23. Juli 2009,
18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die
Kreiswahlausschüsse bzw. Landeswahlausschüsse am 31. Juli 2009.

 

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