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    Brüssel macht Bürger mundtot | Drucken |  E-Mail
    Tuesday, 3. November 2009
    Der totalitäre Brüsseler Nannystaat beschränkt unter dem Deckmantel der "Antidiskriminierung" und "Gleichbehandlung" weitere Reste der freien Meinungsäußerung. Folgt die totale Zensur? Kritik an Personen, Zuständen oder an Ideologien  kann künftig als "Bedrohung" strafbar sein.
     
    Paul Belien:
    Wenn du in Europa bist, pass auf was du sagst !
    Versuche der EU zur Einschränkung der Redefreiheit. Medien im Kampf verschollen.


    Wenn alles klappt wie geplant, werden die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bald eine gemeinsame Rechtsvorschrift gegen Hassverbrechen verabschieden, die die Ablehnung islamischer Praktiken oder eines homosexuellen Lebensstils kriminalisieren wird. Die christlichen Kirchen versuchen zwar, diesen Plan des europäischen politischen Establishments zu stoppen, aber es ist unklar, ob sie erfolgreich sein werden. Die Medien schweigen zu diesem Thema.

    Im vergangenen April hat das Europäische Parlament der Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union zugestimmt. Eine Richtlinie ist die Bezeichnung für ein EU-Gesetz. Da Richtlinien nationales Recht außer Kraft setzen, müssen sie vom EU-Ministerrat vor ihrem Inkrafttreten genehmigt werden. Im nächsten Monat wird der Rat über die Richtlinie entscheiden, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten unter eine gemeinsame Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung stellt. Die Definition dieser Richtlinie über diskriminierende Belästigung ist so breit, dass jeder Einwand gegen Muslime oder homosexuelle Praktiken als rechtswidrig gelten wird.

    Am 2. April hat das Europäische Parlament die "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Personen unabhängig von Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung", mit 363 zu 226 Stimmen angenommen. Die Richtlinie gilt dem sozialen Schutz und der medizinischen Versorgung, sozialen Vergünstigungen, Bildung sowie dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich des Wohnraums. US-Bürger und Unternehmen, die Geschäfte in Europa betreiben sind auch verpflichtet, sich daran zu halten.

    Ursprünglich war die Gleichbehandlungsrichtlinie gedacht für Menschen mit Behinderungen, die durch das Verbot der Diskriminierung, beim Zugang zu "Waren und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum," nicht benachteiligt werden durften, europäische Politaktivisten und Regierungen haben den Anwendungsbereich der Richtlinie erweitert, um eine Diskriminierung aufgrund von Religion, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung mit einzuschließen.

    Nach dieser Richtlinie wird "Bedrohung" als ein Verhalten definiert, „mit dem Zweck oder der Auswirkung, die Würde der betreffenden Person zu verletzen in einem von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfeld" – und gilt als eine Form der Diskriminierung.

    Bedrohungen, wie sie vage in der Richtlinie definiert werden, erlauben einem Individuum, jemanden der Diskriminierung zu beschuldigen, der lediglich etwas zum Ausdruck bringt, was der einzelne angeblich wahrnimmt, als die Schaffung eines "beleidigenden Umfelds“. Diese Definition ist so weit gefasst, dass jeder, der sich eingeschüchtert oder beleidigt fühlt, leicht rechtliche Schritte gegen diejenigen einbringen kann, die er als verantwortlich ansieht. Darüber hinaus, verlagert die Richtlinie die Beweislast auf den Angeklagten, der das Gegenteil nachweisen muss, nämlich dass er oder sie keine feindselige Umgebung geschaffen hat, die den Beschwerdeführer verletzt oder eingeschüchtert haben könnte. Wenn der Angeklagte dies nicht schafft, kann er oder sie zur Zahlung einer Entschädigung in unbegrenzte Höhe wegen "Bedrohung“ verurteilt werden.

    Die europäische Presse hat sich zu dem Thema bisher ausgeschwiegen, aber die christlichen Gemeinden sind sehr besorgt. Im August vergangenen Jahres, veröffentlichte Monsignore Andrew Summersgill eine Erklärung im Namen der katholischen Bischöfe von England, Wales und Schottland, die die Richtlinie ablehnten, weil sie Menschen und Organisationen nötigen würde, gegen ihre Überzeugungen zu handeln. "Homosexuelle Gruppen, die sich für die gleichgeschlechtliche Ehe einsetzen, könnten erklären, dass sie sich durch die Vorlage der moralischen Lehre der katholischen Kirche über die Ehe verletzt sehen würden, ein Atheist kann sich von religiösen Bildern in einer Galerie angegriffen fühlen oder ein Muslim kann sich beleidigt fühlen von jedem Bild, das die menschliche Gestalt darstellt, "sagte Monsignore Summersgill .

    "Wenn man in der EU eine Dienstleistung (wie z.B. ein Hotelzimmer) anbietet, oder Waren verkauft (wie z.B. Bücher), dann müssen Unternehmen und ihre Mitarbeiter diese jedem anbieten oder das Risiko eingehen, verklagt zu werden, unabhängig davon, ob sie dadurch eine Sexualethik unterstützen, die im Widerspruch zu ihren religiösen Überzeugungen steht oder hilft eine andere Religion zu unterstützen“, sagen die Juristen der britischen Organisationen ‚ Christian Concern for Our Nation’ (CCFON) und ‚Christian Legal Centre’. Veranstalter einer christlichen Konferenz zum Beispiel, werden gesetzlich dazu verpflichtet werden, Doppelzimmer zur Verfügung zu stellen für Homosexuelle und unverheiratete Paare wie auch für normal verheiratete Paare.

    Die Richtlinie wird derzeit von Schweden, das die Präsidentschaft des Europäischen Rates in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 hatte, abgeändert, im Hinblick auf die endgültige Abstimmung, die vom Rat im nächsten Monat getroffen werden wird.. Politaktivisten versuchen, die Begriffe Diskriminierung und Belästigung in der Richtlinie auszuweiten, um auch etwaige Annahmen abzudecken. Länder, in denen die katholische Kirche noch immer einen großen Einfluss hat, wie z. B. Malta und Polen haben jedoch Einwände gegen diesen Versuch. Da die Richtlinie eine einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten haben muss, ist es noch nicht sicher, wie weit reichend ihre endgültige Fassung sein wird.

    Dennoch ist das fast völlige Schweigen der europäischen Medien und der öffentlichen Meinung auf diese wichtigen Fragen, die auf dem Spiel stehen, Besorgnis erregend. Europa riskiert den Verlust wichtiger Grundfreiheiten, wie die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung, scheint aber nicht bereit zu sein, dafür zu kämpfen und diese Freiheiten zu erhalten. Vielleicht ist das mangelnde Interesse der Einwohner von Europa an der Gesetzgebung auf supranationaler Ebene ein abgekartetes Spiel, was das mangelnde Interesse in dieser Angelegenheit erklären würde.

    Das gleiche Phänomen, nämlich ein Mangel an Interesse seitens der europäischen und der amerikanischen Öffentlichkeit, zeigt sich im Hinblick auf die halblegalen Initiativen, die auf der Ebene der Vereinten Nationen beschlossen werden. Am 2. Oktober hat der UN-Menschenrechtsrat einer Entschließung zur freien Meinungsäußerung zugestimmt, die von den USA und Ägypten unterstützt wurde und die " die Förderung negativer rassistischer und religiöser Vorurteile“ kritisiert. Amerikanische Diplomaten sagten, dass die Entscheidung diese Entschließung zu unterstützen, ein Teil der Bemühungen Amerikas war, um "die muslimischen Länder" zu erreichen. Die Resolution wurde einstimmig verabschiedet, mit der Unterstützung aller westlichen Länder. Obwohl die Resolution keine unmittelbare rechtliche Wirkung hat, bietet es den muslimischen Extremisten moralische Munition, wenn sie das nächste Mal das Gefühl haben, dass die zentralen Lehren des Islam respektlos behandelt werden, indem sie etwas schaffen, was sie als ein durch "Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld“ ansehen.

    Paul Belien ist ein außerordentlicher Mitarbeiter des Hudson Institute. Dieser Artikel wurde zuerst auf der Hudson NY Website veröffentlicht.

    Originaltext: --->www.brusselsjournal.com

     

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