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Der NDR sperrt den Anti-GEZ-Blog "Meine Zwangsanmeldung". Angesichts des Inhaltes des gesperrten Blogs muss von einem regelrechten Zensur-Skandal gesprochen werden, der in Deutschland bisher Seinesgleichen sucht. MMnews zeigt die wichtigsten Inhalte des gesperrten Blogs.
Wer bei der GEZ nicht pariert, dem flattert kurzerhand eine "Zwangsanmeldung" ins Haus. Die meisten beugen sich diesem "Gebührenentscheid". Nicht so Bernd Höcker. Der GEZ-Kritiker beschrieb in seinem Blog "Meine Zwangsanmeldung" das Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Geldeintreiber, bis er eine Abmahnung erhielt. Höcker wurde gewzungen, seinen Blog vom Netz zu nehmen, unter Androhung erheblicher Geldstrafen.
Das Vorgehen des NDR ist ein klarer Eingriff gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreihet. Doch das ficht die öffentlich-rechtlichen Juristen offenbar nicht an.
Wer den Blog kennt, der weiß, dass man daran kaum etwas rechtlich Anstößiges finden kann. Dem NDR geht es offensichtlich einzig um Unterdrückung von Informationen, die zeigen sollen, wie die GEZ arbeitet und wie man sich dagegen wehren kann.
Angesichts des Vorgehens des NDR / GEZ muss ernsthaft die Frage gestellt werden, ob ein solches Beispiel demnächste Schule macht. Auf jeden Fall hat die Aktion bereits eines bewirkt: Einschüchterung. In diesem Fall erwirkten vom Gebührenzahler bezahlte Abmahnanwälte die Schließung des Blogs.
Es ist ein unglaublicher Skandal, dass ausgerechnet jene, die sich die freie Meinungsbildung auf die Fahnen geschrieben haben (ARD/ZDF), alles tun, um genau diese freie Meinungsäusserung zu unterdrücken - wenn sie nicht aus dem "eigenen Hause" stammt.
Damit sich jeder ein Bild davon machen kann, was da eigentlich "zensiert" worden ist, hier die wesentlichen Inhalte aus dem gesperrten Blog. Neben Abbildungen des Schriftverkehrs mit der GEZ/NDR zeigt die Dokumentation auch, wie man sich gegen die Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Fernsehen wehren kann.
Und genau dies war der GEZ wohl ein Dorn im Auge. Folge: Der Blog wurde mithilfe juristischer Spitzfindigkeiten gesperrt. MMnews zeigt im folgenden die wesentlichen Passagen* des Blogs:
*) Original Gerichtsunterlagen können aus technischen Gründen leider nicht gezeigt werden.
Meine Zwangsanmeldung über archive.org
Stellungnahme des Blogbetreibers: --->Bernd Höcker
Der gesperrte Blog sah wie folgt aus:
Mein
Zwangsanmeldetagebuch
Jetzt hat es auch mich kalt erwischt! Ich habe
eine Zwangsanmeldung erhalten! Am 25. Januar 2007 flatterte sie mir ins Haus. Ich sage
ganz bewusst nicht, dass ich "Opfer" einer Zwangsanmeldung wurde, denn
eine Opferrolle liegt mir nicht sonderlich. Ich werde mich auf meine Art dagegen wehren.
Um den Verlauf zu dokumentieren, führe ich ab heute ein "Zwangsanmeldetagebuch"
25. Januar 2007
Ich erhalte diese Zwangsanmeldung und bin sauer.
28. Januar 2007
Okay, da ist sie also, "meine" Zwangsanmeldung. Außer, dass ich sie hier ins
Internet stelle, mache ich erstmal nix. Mal sehen, was als nächstes kommt. Falls mich die
von der GEZ tatsächlich mit aller Macht wieder in eine Teilnehmerrolle zwingen sollten,
werde ich so reagieren, wie ich dies auch schon in meinem Abmeldeschreiben
angekündigt habe (schließlich will ich ja für den zuständigen Justiziar des NDR auch
ein wenig berechenbar sein). Sachverhalte, Dokumente und Zeugen habe ich dafür genug.
Gegebenenfalls starte ich noch einen Aufruf... Außerdem werde ich natürlich weiterhin
kreativ sein...
8. Februar 2007
Erhalte einen Kontoauszug mit einer Zahlungsaufforderung ausgestellt am Sonntag,
den 4.2.07. Ich wundere mich ein wenig darüber, zu welchen Zeiten bei der GEZ Geld
eingetrieben wird: sonntags...! Der Auszug enthält eine
alte "Schuld" (was für ein unpassendes Wort!) aus der Zeit vor meiner Abmeldung
3/2005 (=129,20 Euro) und den Betrag, der sich auf die Zwangsanmeldung bezieht, nämlich
16,56 Euro.
Da ich ein einsichtiger Mensch bin, beschließe ich, die 129,20 Euro, aus meiner
damaligen Zeit als "Teilnehmer", umgehend zu überweisen und tue dies auch. So
trage ich ein letztes Mal zur Finanzierung der Schlösser und Paläste der Macher bei und tanke durch diesen Aderlass
wieder frische Energie für meine Arbeit.
15. Februar 2007
Irgendwie möchte ich jetzt auch mal auf die Zwangsanmeldung reagieren. - Widerspruch ist
ja nicht möglich, da kein Rechtsmittelbehelf vorhanden war. Vertragsanfechtung,
Rücktritt oder ähnliches kommt auch nicht in Frage, da das Anmelden von Rundfunkgeräten
kein Vertrag ist.
Ich bin also erstmal nett und unterstelle vorerst keine böse Absicht. Vielleicht
klärt sich ja alles schnell auf. Natürlich schreibe ich nicht an die GEZ,
sondern an die zuständige Landesrundfunkanstalt, in Hamburg also an den NDR.
Wenn man mit der GEZ kommuniziert, hat man ohnehin den Eindruck, dass man es mit hirnlosen
Robotern zu tun hat: Man kriegt reine Automatenbriefe zurück, egal was man schreibt. Die
GEZ ist außerdem nicht rechtsfähig (sie ist eine von den ARD-Landesrundfunkanstalten,
dem Zweiten Deutschen Fernsehen und dem Deutschlandradio betriebene öffentlich-rechtliche
nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der Abwicklung des
Gebühreneinzugs). Mit ihr zu kommunizieren erscheint mir völlig sinnlos.
(Ich stelle übrigens fest, dass es wichtig ist, auch
gelegentlich selbst mal wieder direkt mit der GEZ und der Rundfunkanstalt
aneinanderzuprallen, statt immer nur Leute in Form von Büchern zu beraten...!)
Hier also mein Schreiben:
An den
Norddeutschen Rundfunk
Abt. Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
15. Februar 2007
"Scherzanmeldung"?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. Januar 2007 erhielt ich von der GEZ mit Datum vom 17.1.07 eine sog.
"Anmeldung bzw. Änderung der Anzahl Geräte und Zeiträume".
Diese Anmeldung habe ich nie vorgenommen. Möglicherweise handelt es sich um eine
"Scherzanmeldung" mit Hilfe des Online-Anmeldeformulars bei gez.de oder um eine
Zwangsanmeldung durch eine/n Ihrer Mitarbeiter/in.
Wie dem auch sei, ist diese "Anmeldung" rückgängig zu machen. Die restliche
"Gebührenschuld" von 129,20 Euro, die sich aus meinem ehemaligen
Teilnehmerkonto bis 3/05 ergaben, habe ich vor einigen Tagen getilgt. Ich bin kein
"Teilnehmer" mehr. Mein ehemaliges Konto 151 806 585 ist zu schließen.
Ich bitte um Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
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7. April 2007
Am 27. März erhielt ich die Antwort (die keine ist) auf dieses Schreiben. Was auf den
ersten Blick deutlich wird: Es handelt sich um ein Schreiben ohne Namen, das von der GEZ
und nicht vom NDR kommt. Der Sachbearbeiter, ich vermute mal es ist Herr Sxxxxxxx,
versteckt sich also hinter dem GEZ-Logo und schickt mir einen anonymen Brief, damit er
selber keinen Ärger bekommt.
Das zweite, was auffällt: Der Brief geht mit keinem Wort auf mein Anliegen ein. Dies
ist einer der vielen Tricks, die die Beton-Juristen der Öffentlich-Rechtlichen drauf
haben, um die Bürger mürbe zu machen. Wenn man sowas liest, glaubt man zunächst, dass
man es mit Schwachsinnigen zu tun hat. Es ist aber nicht so, dass die zu blöd sind,
sondern das ist Absicht und gehört zu deren perfiden Konzept.
Um es nochmal klar zu machen: Ich hatte alle meine Geräte abgemeldet und diese Abmeldung ist bestätigt worden. Hallo, Herr Sxxxxxxx!
Nehmen Sie das mal zur Kenntnis! Kein Wort dazu in diesem Brief. Außerdem eine Frechheit:
Zahlbar "vierteljährlich im voraus", gesetzlich wäre, wenn es eine
Zahlungpflicht gäbe: "in der Mitte des Dreimonatszeitraums".
Ich habe noch keine Lust, diesen Wisch zu beantworten. Vielleicht warte ich erstmal ab
und lass es auf eine Eskalation ankommen. Hier zur allgemeinen Belehrung, die hohe Kunst,
konkrete Anliegen mit Allgemeinplätzen zu beantworten:
16. April 2007
Habe am 13. April wieder eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ohne irgendwie darauf
einzugehen, dass ich kein Teilnehmer mehr bin und ohne dies entsprechend zu begründen.
Noch so ein Ding und ich lege mich direkt mit dem Herrn Sxxxxxxx vom NDR an, dem ich
sicherlich diese Zwangsanmeldung zu verdanken habe
Jetzt wird's ernst:
18. August 2007
Die letzten Monate kamen nur ein paar Zahlungsaufforderungen ohne
Widerspruchsmöglichkeit. Vor vier Tagen kam jedoch ein Brief, den man keinesfalls
ignorieren darf, wenn man sich erfolgreich gegen die Rundfunkgebührenforderungen wehren
will: DER GEBÜHRENBESCHEID!
Datiert war er auf den 3.8. (erhalten habe ich ihn am 14.8., also 11 Tage
später!). Das soll schon mal Panik auslösen, weil nämlich weiter unten auch gleich
steht, dass die VOLLSTRECKUNG bereits nach 14 Tagen eingeleitet würde. Auf der Rückseite
dann der obligatorische Rechtsmittelbehelf, den man wie gesagt unbedingt beachten muss. Hält
man die Frist nicht ein, hat man verloren!
Da ich die Sache vom Tisch haben will, habe ich gestern zwei Briefe
abgeschickt: einen mit dem Widerspruch und einen an Herrn Sxxxxxxx, der mir mutmaßlich
die Sache eingebrockt hat. Zumindest hatte er mir dies ziemlich deutlich angedroht. Hier
zunächst der Widerspruch (Wichtig: Einschreiben mit Rückschein, sonst kommt er
womöglich nicht an):
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EINSCHREIBEN
Norddeutscher Rundfunk
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
17. August 2007
Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Datiert vom 3.8.07 erhalten am 14.8.07
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid, datiert vom 3.8.07,
erhalten am 14.8.07..
Ich habe Ihnen bereits am 15. Februar mitgeteilt, dass ich keine Geräte angemeldet
hatte und dass ich um sofortige, erneute Schließung des ehemaligen
"Teilnehmer"-Kontos 151 806 585 bitte. Als Antwort erhielt ich eine Sammlung von
Textbausteinen und in Folge verschiedene, immer neue Zahlungsaufforderungen ohne
Widerspruchsmöglichkeit.
Damit ich einen substantiierten Schriftsatz verfassen kann, ersuche ich Sie hiermit,
mich umgehend über die näheren Umstände dieser Zwangsanmeldung zu unterrichten. Also wer
hat warum und wodurch etwas in meinem Namen unterschrieben u.s.w.. Kopieren
Sie mir darüber hinaus den gesamten Datensatz mit sämtlichen
Informationen, die Sie über mich gesammelt haben!
Sollten Sie mir zwischenzeitlich einen Zwangsvollstrecker oder eine
Zwangsvollstreckerin ins Haus schicken, werde ich diesen Vorgang in Wort und Bild
auf meiner Website in meinem Zwangsanmeldetagebuch und als Video-Blog auf youtube.com
dokumentieren.
Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich auch unseren
Schriftwechsel abdrucke. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ich bestimmte Angaben in Ihren
Schriftsätzen schwärzen soll, teilen Sie mir dies bitte im nächsten Schreiben mit.
Sofern dies rechtlich erforderlich sein sollte, halte ich mich selbstverständlich daran.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker
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[...]
Wie ich von anderen gehört habe, verschicken die Anstalten solche
Bescheide immer zum Wochende. um selbiges den Leuten gehörig zu verhageln. Auf mich
wirkte dieser Widerspruchsbescheid jedoch (allerdings nach anfänglichem erheblichem
mich-ärgern-müssen!) jedoch positiv. Warum?
Also: Zunächst einmal muss ich feststellen, dass man gegen mich genauso
vorgeht, wie gegen jeden anderen, wohl wissend, dass die gesamte Korrespondenz im Internet
veröffentlicht wird. Ich finde es überhaupt toll, wie sich die Lüge von der sog.
"Staatsferne" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch dieses Vorgehen von
selbst entzaubert. Hier wird nicht staatsfern agiert, sondern es wird hemmungslos mit den
Kampfmitteln des Staates hantiert, wie etwa die Selbstausstellung eines
Vollstreckungstitels ohne vorherige gerichtliche Klärung. Der NDR zeigt sich hier wieder
mal als Staat im Staat. Okay, aber das wussten wir auch schon vorher.
Den Namen der Mitarbeiterin der Gebührenabteilung habe ich geschwärzt,
da diese Personen im System austauschbar sind und ich keine Personen anschwärzen will.
Bei Herrn Sxxxxxxxxx sieht es anders aus: Er ist einer der führenden NDR-Justitiare und
maßgeblich an den rechtlichen Umsetzungen des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages
(RfGebStV) beteiligt. Er schreibt für den Beck'schen Verlag Rechtskommentare zu diesem
Thema und steht letztendlich auch für die Unsitte der Zwangsanmeldungen gerade. Seine
Unterschrift habe ich dennoch geschwärzt. Sie ist so kunstvoll, dass hierfür
möglicherweise Urheberrechte geltend gemacht werden könnten ;-).
Zum Inhalt: Dieser Bescheid kam schnell. Zu schnell! Ich
hatte noch nicht einmal die Gelegenheit bekommen, meinen Widerspruch zu begründen. Dies
hätte ich nach der überraschenden Zwangsanmeldung überhaupt erst dann tun können, wenn
mir mitgeteilt worden wäre, wie diese überhaupt zustande gekommen ist. Meine Anfrage
nach Übermittlung des kompletten Datensatzes entsprach dem § 18 des Hamburgischen
Datenschutzgesetzes, den Herr Sxxxxxxxx eigentlich kennen sollte. Danach ist der NDR zur
Auskunft verpflichtet! Dieses Auskunftsersuchen wortlos zu übergehen,
ist daher rechtswidrig. Ich werde mich diesbezüglich an die sog.
"Rechtsaufsicht" (soll dem ganzen Rundfunkelend eine Art demokratischen Anstrich
geben...) des NDR wenden, die turnunsgemäß z.Zt. bei der Landesregierung in MVP liegt.
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| Tipp:
Beantragen Sie bei Ihrer Rundfunkanstalt Auskunft über die Art der von Ihnen
gespeicherten Daten sowie deren Herkunft. Besorgen Sie sich hierzu im Internet das
jeweilige Datenschutzgesetz Ihres Bundeslandes (also nicht das Bundesdatenschutzgesetz)
und suchen Sie den jeweiligen Paragrafen zum Auskunftsanspruch, der sich irgendwo zwischen
§ 16 und § 18 finden lassen sollte (in Hamburg ist es § 18).
Sie haben ein Recht auf diese Auskunft, das Ihnen die
Anstalt nicht verwehren darf (auch wenn die Anstalten dies nicht nur in meinem Fall gern
mit aller Macht abzuwehren versuchen!)! Lassen Sie sich nicht mit einem billigen
"Kontoauszug" abspeisen! Wenn nichts kommt: Beschwerde bei der jeweiligen
Rechtsaufsicht, die je nach Bundesland beispielsweise in der Staatskanzlei, der
Landesregierung oder dem Wirtschaftsministerium beheimatet sein kann. Bei der
Vier-Länder-Anstalt NDR wechselt sie jeweils von Zeit zu Zeit zu einem anderen der 4
Bundesländer.
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Merkwürding auch, wie einer der leitenden Justiziare des
Norddeutschen Rundfunks das Wort "unstreitig" gebraucht. Ich
weiß nicht, wo Herr Sxxxxxxxxxx sein Jurastudium bestritten hat - an der Hamburger Uni lernt
man jedoch, dass etwas "unstreitig" ist, wenn beide Parteien einen bestimmten
Sachverhalt (eben unstreitig) als gegeben ansehen - sich also nicht über das Ob u.s.w.
streiten. Herr Sxxxxxxxx meint dagegen scheinbar, dass "unstreitig" bedeutet,
wenn der NDR etwas so sieht, bzw., wenn etwas so dargestellt wird, dass es für den NDR
günstig ist.
Ich habe nun einen Monat Zeit, mich gerichtlich gegen diesen
Widerspruchsbescheid zu wehren. Eine Begründung braucht man in dieser Frist nicht bereits
zu liefern. Hierfür wird das Gericht eine weitere Frist nennen. Als nächstes kommt aber
erstmal die Beschwerde bei der "Rechtsaufsicht". Mal gucken, wie die ihre Arbeit
machen...
Das Gute an der Sache ist, dass Sie hier live erleben können, wie so ein
Klageverfahren läuft, ohne dass ich mir wegen dem Rechtsberatungsgesetz Sorgen machen
muss. Eine weitere "Musterklage" für einen anderen Fall habe ich [HIER] erstellt. Dort können Sie schon
mal den prinzipiellen Aufbau einer Klageschrift studieren.
Also erstmal bis bald mit meiner Beschwerde und der Klage.
Jetzt geht's vor Gericht:
31. Oktober 2007
Am 23. Oktober 2007, also vor etwa einer Woche, habe ich fristgerecht eine
Anfechtungsklage gegen diese Zwangsanmeldung beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.
Außerdem eine allgemeine Leistungsklage zur Erlangung der von mir angeforderten Daten.
Mit der Veröffentlichung habe ich bis heute gewartet, damit ich sicher davon ausgehen
kann, dass die Klagen auch bereits dem NDR zugestellt wurden. Ich möchte verhindern, dass
mir der NDR evtl. nun schnell noch seiner Verpflichtung zur Auskunft über meine Daten
nachkommt und mich mit meiner Klage ins Leere laufen lässt. Der Eingang der Klagen ist
mir heute vom Gericht bestätigt worden. Da ich im Moment sehr wenig Zeit habe, konnte ich
die Schreiben vom Gericht noch nicht einscannen. Daher erstmal nur die beiden
eingereichten Klagen.
[... verschiedene Klageschriften]
4. Dezember 2007
Vorgestern Nacht bin ich von einer 4-wöchigen Kur vom Toten Meer zurückgekommen. In der
Zwischenzeit hat sich viel in dieser Sache getan und ich brauche noch etwas Zeit, um die
Unterlagen aufzuarbeiten und online zu stellen (bitte noch etwas Geduld, ich muss mich
erstmal wieder einleben und liegengebliebene Sachen erledigen).
Ich habe Euch aber etwas Schönes mitgebracht (dort entstanden): H.A.S.E.L.-TV
16. Dezember 2007
So, der Alltag hat mich wieder und die Klageerwiderungen des NDR haben mich zurück auf
den Boden der Tatsachen gebracht.
Aber zunächst der Reihe nach, ich habe ja lange nichts eingetragen:
Mittlerweile hat sich schon ein ziemlich hoher Papierberg angesammelt. Ich
werde nicht alles einscannen, sondern nur die entscheidenden Dokumente. Die
Streitwertbeschlüsse lauten wie folgt: für die beiden Hauptklagen vorläufig jeweils
21,67 Euro und für den Eilantrag (den ich zurückgezogen habe - siehe weiter unten) 5,42
Euro. Die Gerichtskosten je Hauptsacheverfahren 75 Euro (die Mindestgebühr) und für das
Eilverfahren 12,50 Euro. Diese Gebühren müssen jeweils im voraus bezahlt werden und
können dann beim Obsiegen wieder zurück geholt werden. Der Entscheidung durch einen
Einzelrichter u.s.w. habe ich zugestimmt (siehe folgenden Schriftsatz). Den Eilantrag auf
Aussetzung der Vollstreckung habe ich zurückgezogen, weil mir das Gericht hierzu eine
sehr interessante Mitteilung gemacht hat: Die Androhung hat keinen rechtlichen Bestand, da
die Androhung der Vollstreckung nicht individualisiert, sondern formularmäßig erfolgt
ist. Gut zu wissen!
[...]
Natürlich habe ich niemals gesagt, dass ich über einen internetfähigen
Computer verfüge. Das wäre wohl sein Wunschtraum...
Ich denke mal am Mittwoch kann ich meine Antwort zu diesen beiden
Schriftsätzen veröffentlichen. Ich frage zwischendurch mal bei Gericht nach, ob die
Sendung angekommen ist.
Übrigens möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für das rege
Interesse an meinem Fall bedanken (bisher über 70.000 Klicks auf diese Seite mit meiner
Zwangsanmeldung). Würde ich es ganz allein mit dieser "Behörde" zu tun haben,
ginge es mir psychisch sehr viel schlechter! Ich habe
daher mal eine Statistik veröffentlicht.
Dann also erstmal voraussichtlich bis zum 19. oder 20.12.07
21.12.07
So, gestern müsste das Schreiben eigentlich spätestens dem Gericht
zugegangen sein, daher nun hier mein Antwortschreiben vom 13.12.07:
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Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Hamburg, den 13. Dezember 2007
7 K 3559/07
7 K 3560/07
Höcker ./. NDR
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Klageerwiderung des Beklagten möchte ich wie folgt Stellung
nehmen.
Zunächst frage ich den Beklagten, was die beiden alten Verfahren mit
diesem aktuellen Verfahren sachlich zu tun haben - warum er sie überhaupt gleich zu
Beginn jeder seiner beiden Klageerwiderungen auflistet und warum er eine Beziehung zu
diesen in seinem Schriftsatz zu 7 K 3560/07 auf Seite 2 anregt. Falls der
Beklagte damit unterstellen möchte, dass es sich bei dem Kläger um einen
„Prozess-Hanserl“ handelt, möchte ich hier nur erwähnen, dass allein ein so
banaler Vorgang, wie das hier vorgebrachte Auskunftsersuchen nach § 18 HambDSG nur durch
die Anrufung des Gerichtes zu erreichen sein wird. Außerdem sollte der Beklagte wissen,
dass im öffentlichen Recht die Behörde (in diesem Fall also der Beklagte) nahezu frei
agieren kann und es immer der Bürger sein muss, der vor Gericht zieht, wenn mutmaßlich
unrechtmäßig gehandelt worden ist. - Auch der Beklagte dürfte im übrigen dem Gericht
einschlägig als Prozessbeteiligter bekannt sein.
Da das laufende Verfahren bereits jetzt schon ein hohes öffentliches
Interesse hervorgerufen hat, führe ich dieses auch in aller Öffentlichkeit auf meiner
Webseite weiter unter:
www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm.
Bisher haben sich ca. 70.000 Besucher seit Beginn meines
„Zwangsanmeldetagebuchs“ in das Dokument eingeklickt. Die gesamte Besucherzahl
von gez-abschaffen.de betrug dieses Jahr bisher weit über 2 Millionen! Ein
öffentliches Interesse dürfte daher ohne Zweifel gegeben sein (eine aktuelle Statistik habe ich beigefügt).
Von meinem Vorhaben der Veröffentlichung aller Schriftsätze hatte
ich den Beklagten gleich zu Beginn informiert und um eine Anweisung zur Schwärzung von
Daten gebeten, sofern dies nötig sei. Diese Anweisung kam nicht. Weder von Herrn
Siekmann, noch von der Rundfunkgebührenabteilung, die ich beide separat angeschrieben
hatte. Ich denke auch, dass es für den Beklagten im eigenen Interesse ist, wenn nicht
indirekt, sondern direkt zitiert wird.
Ich berufe mich ferner auf das Presseprivileg, das mir als
praktizierender Journalist zusteht. Meine Presseausweisnummer lautet: xxxx-xx [*].
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses an diesem Fall, bitte
ich das Gericht, einen angemessen großen Raum für die mündliche Verhandlung
auszuwählen.
Zur Klageerwiderung 7 K 3559/07
Im Gesetz (§
18 HambDSG) steht „(1) Den Betroffenen ist von der Daten verarbeitenden
Stelle auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen...“
Es handelt
sich also nicht um eine Kann- oder Soll-Vorschrift. Ein Rechtsschutzbedürfnis ist
hierfür nicht nachzuweisen. Die Auskunft ist dem Betroffenen ohne Wenn und
Aber zu erteilen.
Mir ist allerdings bekannt, dass der NDR keine Informationen über
die Praxis der Gebührenerhebung nach außen dringen lässt. So schreibt der Justitiar des
Beklagten, Dr. Werner Hahn, am 22. Februar 2007 wegen meiner Anfrage an die mich
unterstützt habende Kieler Staatskanzlei: „Im Bereich des Einzugs der
Rundfunkgebühren könnte eine Pflicht zur Freigabe von Informationen über die
Ausgestaltung eben dieses Einzugsverfahrens dazu führen, dass ein - unzulässiger -
mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.“ (Meine Anfrage bezog
sich auf Rundfunkgebührenbeauftragte, wegen meiner Bachelor-Abschluss-Arbeit im Fach
Rechtswissenschaft).
Sollte der Beklagte auch in diesem Fall fürchten, dass durch die
Erbringung der Auskunft gem. § 18 HambDSG die Programmgestaltung einer
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in einem freien und demokratischen Land -
unzulässig - beeinflusst wäre, sollte der Beklagte dies auch hier offen vortragen, damit
ich dazu konkret und sehr dezidiert Stellung beziehen kann.
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch dient zur Geltendmachung
des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Auskunftsanspruch ist
unabhängig vom laufenden Verfahren, anders als im Verwaltungsverfahrensrecht, im
Datenschutzrecht eigenständig durchsetzbar.
Ich bestehe selbstverständlich auf einer vollständigen Auskunft
gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 5.
Zur Klageerwiderung 7 K 3560/07
Der Beklagte behauptet, der Kläger hätte vorgetragen, über einen
internetfähigen Computer zu verfügen. Diese Behauptung mag dem Wunschdenken des Herrn
Siekmann entsprechen, nicht jedoch der Wahrheit. Tatsächlich hatte Herr Siekmann in der
Verhandlung im letzten Dezember versucht (in der es um Befreiung ging), mich in ein
Verhör hineinzuziehen und mich zu Angaben über zum Empfang bereitgehaltene
Rundfunkgeräte zu zwingen. Ich bat ihn deshalb, mir die nach § 4 Abs. 5 für die
Auskunftspflicht notwendigen tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorzulegen. Darauf
erhielt ich keine Antwort und das Gespräch war damit auch beendet.
Eine wie vom Beklagten hier vorgebrachte Einlassung des Klägers, er
hätte durchgängig über einen internetfähigen Computer verfügt, ist nie gemacht
worden. Noch nicht einmal etwas ansatzweise ähnliches.
Anwesend bei diesem Vorgang war die Richterin des
Verwaltungsgerichtes, Frau Carstensen.
Ich beantrage daher die Vernehmung der Richterin Frau Carstensen als
Zeugin.
Weitere substantiierte, sachorientierte Darstellungen kann ich im
Schriftsatz des Beklagten nicht erkennen. Möglicherweise ergeben sich neue Aspekte durch
die Einsicht in meine angeforderten Daten. Es wäre mir wichtig zu erfahren, wie diese
Zwangsanmeldung in diesem konkreten Fall zustande gekommen ist. Ich möchte vom Beklagten
einen rechtsstaatlich einwandfreien Vorgang gem. Art. 20 Abs. 3 GG nachgewiesen bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker
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* Von mir für die Veröffentlichung ist die
Presseausweisnummer ausgeixt. - Genauso, wie ich übrigens
auch Telefonnummer und Emailadresse von Herrn Siekmann unkenntlich gemacht habe.
25. Januar 2008
Heute bekam ich vom Gericht den Termin für die mündliche Verhandlung beider Klagen gegen
den NDR:
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Termin für die
Mündliche Verhandlung
Mittwoch, der 13. Februar 2008 um 14:00 Uhr
Adresse:
Verwaltungsgericht Hamburg
(Haus der Gerichte)
Lübeckertordamm 4
(U-Bahn Lohmühlenstraße)
20099 Hamburg
Saal 3.02 im 3. Stock
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Wer kommen will, ist herzlich eingeladen!
Eine Erwiderung des NDR auf meinen letzten Schriftsatz habe ich noch nicht
erhalten...
Das Urteil
23. Februar 2008
Sorry, dass ich so lange nichts von mir habe hören lassen, aber ich kam in der
Zwischenzeit nicht an meine Webseiten. Dafür ist das Ergebnis auch um so schöner: Meiner
Klage gegen die Zwangsanmeldung wurde stattgegeben! Und das Warten hat sich auch
insofern gelohnt, dass gestern auch die schriftliche Begründung des Urteils kam.
Doch zunächst ein kleiner Wermutstropfen: Meine Leistungsklage zur
Erlangung von Datenauskünften musste ich für erledigt erklären, da diese durch die
Vorlage der Akten im Rahmen der Anfechtungsklage überflüssig wurde. Was ich nicht
verstehe ist, dass ich die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, obwohl ich meiner Meinung
nach schon frühzeitig beim NDR einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte.
[Sitzungsprotokolle, Urteil]
In den nächsten Tagen oder Wochen werde ich noch eine eigene
Interpretation des Urteils vornehmen und die wesentlichen Aussagen genauer erläutern.
Heute bin ich allerdings wieder einmal sehr in Zeitnot und muss dringend an dem neuen Buch
weiterarbeiten, für das dieses Urteil zum Glück noch rechtzeitig kam.
Nur kurz: Ich denke, dass die Urteilsgründe klar gegen Zwangsanmeldungen
auf bloßen Verdacht hin, gerichtet sind. Bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit eines
potentiellen Rundfunkteilnehmers und dem Vorliegen von "tatsächlichen
Anhaltspunkten" für das Vorhandensein von zum Empfang gehaltenen Rundfunkgeräten,
kann die Anstalt ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erzwingung von Auskünften einleiten.
Dies könnte der NDR jetzt auch bei mir tun, wenn er denn "tatsächliche
Anhaltspunkte" hat...
Revanche
des NDR
12. April 2008
So, zwischenzeitlich ist viel passiert! War die letzten Wochen völlig abgetaucht, um mein
neues Buch fertigzustellen und auszuliefern.
Die wichtigste Neuigkeit bei meiner Zwangsanmeldung in Kürze: Der
NDR hat die Berufung beantragt. Die Begründung will er nachreichen...
Doch erstmal der Reihe nach:
Am 25. Februar war ich beim Gericht und habe meine Akte vom NDR
eingesehen. Was fehlte, war das Corpus delicti, also die eigentliche (Zwangs-)Anmeldung.
Noch nicht einmal eine einfache Telefonnotiz war enthalten. Ich kann daraus nur zwei
mögliche Alternativen schlussfolgern:
1. Entweder es wurde hier ein belastender Verwaltungsakt "einfach
so" nach mittelalterlicher Gutsherrenart in Gang gesetzt oder
2. Ein (unbekannter) Mitarbeiter des NDR hat mutmaßlich eine strafbare
Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB begangen.
Ich weiß es aber natürlich nicht. Vielleicht gibt es ja irgendwo in
diesem Lande schon irgend eine Rechtsprechung, die es den Rundfunkanstalten erlaubt,
solche Vorgänge vollautomatisch vom Computer bestimmen und durchführen zu lassen (so kam
mir jedenfalls auch der ganze Schriftwechsel vor!). Zur Begründung könnte dafür
vielleicht genannt werden, dass den Anstalten in einem solchen Massenverfahren keine
zusätzlichen Anstrengungen zuzumuten sind (solche
Begründungen gibt's tatsächlich von deutschen Gerichten (z.B. VGH München), man kann es
kaum glauben...).
Jedenfalls fordert der Herr Sxxxxxxxxx jetzt auch noch jeweils 20
Euro Kostenerstattung sowohl für diese vollkommen unzureichende Datenauskunft,
bzw. dafür, dass er es geschafft hat, die Sache so hinzubiegen, dass ich die Klage für
erledigt zu erklären hatte und zum anderen dafür, dass ich unnötigerweise wegen der
Vollstreckungsandrohung Einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte (siehe weiter oben).
Natürlich habe ich beim Gericht die Zurückweisung dieses Ansinnens von Herrn Sxxxxxxxx
beantragt. Mal gucken, was daraus wird.
So, und hier nun der Beginn einer neuen Episode in diesem Verfahren, der
Antrag des NDR auf Zulassung der Berufung:
[Berufungsklage des NDR ...]
Obwohl die Berufung laut Urteil nicht zugelassen ist, kann sie erfolgreich
beantragt werden, sofern hierfür die einschlägigen Begründungen vorgetragen werden
(vgl. Seite 2 des Urteils). Z.B. könnte es für den NDR von "grundsätzlicher
Bedeutung" sein, wenn er die geliebten Zwangsanmeldungen nicht mehr durchführen
dürfte ;-).
Das Problem für mich besteht nun erstmal darin, dass ich mich in einem
Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht nicht mehr selbst vertreten kann, da dort
Anwaltszwang herrscht. Übrigens ist dies auch das Problem vieler anderer Betroffener,
auch und vor allem solcher, die schon für die erste Instanz einen Anwalt benötigen.
Anwälte mögen solche Verfahren nämlich überhaupt nicht, da sie erstens sehr langwierig
sind und zweitens wegen des komplizierten Rundfunkgebührenrechts oft undurchschaubar
erscheinen (ihnen hilft übrigens mein neues Buch!). Nur ein alt
gedienter Familien-Hausanwalt hat wohl noch Lust, ein Mandat zu übernehmen, das so wenig
kostendeckend ist, wie im Falle einer Klage gegen Rundfunkgebühren. Mir wurden viele
Fälle mitgeteilt, wo die Anwälte empfahlen, den Forderungen der Rundfunkanstalt
nachzugeben, obwohl dies überhaupt nicht nötig gewesen wäre. Nur um die Sache
abzuschütteln oder weil man "gegen DIE" sowieso nicht ankommt. "DIE"
sind immerhin mit einer "Kriegskasse" ausgestattet, die sich aus 7,3 Milliarden
Euro allein an Rundfunkgebühren speist. - Eine hinreichende Rechtspflege ist auf dem
Gebiet der Rundfunkgebühren in diesem Lande nicht mehr zu erkennen.
Bis Ende des Monats muss der NDR seine Begründung abgeliefert haben...
Ich versuche, diese so schnell wie möglich hier auf diese Seite hochzuladen...
[Begründung der Berufung...]
Das klingt erstmal ziemlich beeindruckend, finde ich. Aber eine Nacht
drüber schlafen und die Welt sieht schon ganz anders aus. Beispiel: Vollmundige
Behauptungen unter Punkt 1.b., "Bekanntlich ist" es nur möglich eine
t-online-Adresse zu haben, wenn man pauschal einen Internetzugang bezahlt, ist falsch. Es
gibt bei t-online eine Vertragsform "t-online by call", wie man u.a. [hier]
nachlesen kann. Dies hätte Herr Sxxxxxxxx aber auch schon in meinem neuen Buch (auf S. 14) nachlesen können. Ich weiß ziemlich
genau, dass Herr Sxxxxxxxxx ein echter *Fan* von mir ist und so ziemlich alles liest, was
ich schreibe...
Auch die Ausweitung der Gebührenpflicht auf z.B. Geräte, die an einen
Scanner angeschlossen sind (so implizit unter Punkt 1.a.), finde ich bemerkenswert. Anders
sieht es dagegen die GEZ. Hier ihre Beschreibung
mit Text und kleinen Bildchen, wie diese neue Gebührenquelle definiert ist.
Ich werde in den nächsten Tagen eine ausführliche Stellungnahme abgeben
und hier veröffentlichen. Noch diese Woche. Versprochen.
Meine
Stellungnahme
25. April 2008
Heute müsste eigentlich meine Stellungnahme vom 22.4. beim Gericht zur Kenntnis
eingegangen sein und daher auch jetzt die Veröffentlichung:
Vorab per Fax: 42843-7710
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
4. Senat
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Hamburg, den 22. April 2008
Az 4 Bf 59/08.Z
Antrag des NDR auf Zulassung der Berufung
Stellungnahme zum Vortrag des NDR
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich das Gericht, meine folgende Stellungnahme zum Vortrag des
Prozessvertreters des NDR bei der Entscheidungsfindung über die Zulassung der Berufung zu
berücksichtigen.
Den umfangreichen Ausführungen des NDR-Vertreters möchte ich folgendes
entgegenhalten:
1. Zu 1.a.: Was haben etwa die Zitate aus meiner Website mit dem
Zumempfangbereithalten von neuartigen Rundfunkgeräten zu tun. Also Zitate wie: "Neue
Fälle sind immer willkommen..." oder wegen des geschlossenen Gästebuchs "...wäre
ein Vollzeitjob." u.s.w.? Und warum zählt der Beklagte weitere von mir betriebene
Domains auf?
2. Der Beklagte verwischt den Begriff des "neuartigen
Rundfunkempfangsgerätes" und unterstellt implizit, dass bereits z.B. ein PC mit
Scanner (so zu lesen unten auf S. 3) diesen Tatbestand erfüllt. Auch in den weiteren
Ausführungen seines Antrags verwendet er immer wieder den bloßen Begriff
"Computer", so als ob für alle Computer Rundfunkgebühren zu zahlen wären.
3. Zu 1.b.: Meine T-online-Email-Adresse wird von t-online kostenlos
zur Verfügung gestellt. T-online bietet schon seit vielen Jahren einen Zugang "by
call" an, für den keine Fixkosten zu bezahlen sind. Man hat auf diese Weise eine
kostenlose Email-Adresse. Informationen hierüber findet man bei Google unter dem
Stichwort "t-online by call" oder unter Eingabe
folgender Adresse:
www.onlinekosten.de/news/artikel/2091/0/T-Online_by_Call
Seine Schlussfolgerungen aus 1.b. sind daher insgesamt vollkommen haltlos.
4. Zu 1.c.: Die Auskunftspflicht ist im RfGebStV
eindeutig in § 4 Abs. 5 geregelt. Der Auskunftsanspruch hätte im Vorfeld des anhängigen
Verfahrens ggf. im Wege eines Verwaltungszwangsverfahrens durchgesetzt werden können. Von
dieser Möglichkeit hat der NDR bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht.
Auskunftspflichtig sind "Teilnehmer" oder Personen, bei denen
"tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang
bereit halten". Ob eine die Auskunftspflicht auslösende Teilnehmerschaft vorliegt,
muss die Rundfunkanstalt beweisen (vgl. Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht,
München 2003; zu § 4 RfGebStV, Rn 73). Ob die verschiedenen geäußerten Vermutungen und
pauschalen Unterstellungen des Beklagten wiederum dazu ausreichen, als "tatsächliche
Anhaltspunkte" angesehen zu werden, dürfte in dem nun vom NDR angestrebten
Zwangsverfahren (letzter Satz Nr. 1.e.) zu klären sein.
Der Gesetzgeber hat sich ganz bewusst für eine solche Regelung entschieden, da sich
Betroffene durch eine die Gebührenpflicht bestätigende Auskunft selbst einer
Ordnungswidrigkeit gem. § 9 RfGebStV belasten könnten. Nach Gall (in Beck'scher
Kommentar; § 4 RfGebStV, Rn 88) besteht für derartige Aussagen nur dann ein
Verwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn die Auskünfte im Zwangsverfahren
gemacht wurden.
5. Zu 1.d.: Auch ich hatte in meinem Schriftsatz vom 13. Dezember 2007
die Zeugenvernehmung der Richterin Frau Carstensen beantragt und würde dies nach wie vor
begrüßen. Nunmehr verlangt der Beklagte jedoch nur noch die Bestätigung seiner Aussage,
wonach der Kläger die "Existenz eines eigenen Computers" eingeräumt habe. In
seiner Klageerwiderung war noch von einem "internetfähigen Computer" die
Rede.
6. Zu 1.e.: Da der NDR nun doch ein Auskunftserzwingungsverfahren
anstrebt, ergibt sich die Frage, warum parallel zum geplanten Zwangsverfahren, eine
erneute Vernehmung vor dem OVG durchgesetzt werden soll.
7. Zu 1.f.: Ja, es handelt sich wohl tatsächlich um ein obiter
dictum, da die aufgeführten Tatsachen nicht entscheidend für das Urteil waren, sondern
das Gericht lediglich in Randbemerkungen auf die unzureichende Kommunikation des
Gesamtkomplexes der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" durch die GEZ
aufmerksam gemacht hat. Ob nun in anderen Banken oder sonstigen Institutionen wiederum
vollständige Formulare auslagen bzw. nun ausliegen, ist für dieses Verfahren vollkommen
unerheblich.
8. Zu 2.: Der NDR versucht hier eine "grundsätzliche Bedeutung
der Rechtssache" zu konstruieren, nur um die Berufung durchzusetzen. Dieser Versuch
ist jedoch abwegig. In diesem Verfahren konnte noch nicht einmal das Vorhandensein eines
"Neuartigen Rundfunkempfangsgerätes" festgestellt werden.
Ich kenne mehrere laufende Verfahren, bei denen Firmen Ihre internetfähigen PCs ganz
bewusst bei der GEZ angemeldet haben, um sogleich Klage gegen die Gebührenpflicht für
derartige Geräte zu erheben. Diese Klagen sind für die Klärung aller strittigen Fragen
bezüglich der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" bestens geeignet. Auf Wunsch
kann ich diese Klagen näher benennen.
9. Zu 3.: Es liegen, wie oben erläutert, keine Verfahrensmängel vor.
Vielmehr ist der vom Beklagten vorgenommene Verwaltungsakt unrechtmäßig.
Bei alledem ist noch zu berücksichtigen, dass keine Anmeldung vorliegt. Noch
nicht einmal eine Telefonnotiz ist in der Akte des NDR aufzufinden. Scheinbar ist hier ein
belastender Verwaltungsakt quasi *von selbst* in Gang gekommen. Dieses
Vorgehen ist nach dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG ohnehin unzulässig und sollte nach
Auffassung des Unterzeichners dienstrechtliche Konsequenzen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker
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Ich bin übrigens der Meinung, dass allein der Punkt 6 (zu letztem Satz
von 1.e.) ausreicht, um die Sache auszubremsen. Warum sollte in zwei unterschiedlichen
Verfahren die gleiche Auskunft eingeholt werden. Das Verwaltungszwangsverfahren ist nun
mal das dafür vorgeschriebene Verfahren.
Merkwürdig auch, dass Herrn Sxxxxxxxx ein Auskunftserzwingungsverfahren
vorher nicht erfolgsversprechend schien (im vorletzten Satz von 1.e) und nun will er es
doch durchziehen.
Witzig finde ich, dass er unter 1.d eine Zeugenvernehmung dafür
beantragt, dass ich den Besitz eines Computers eingeräumt hätte. Hat er noch einmal
nachgedacht? War es nun doch kein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"? Weiß er
überhaupt noch, was damals geredet wurde? Ein normaler *Computer* als solches ist
jedenfalls genauso wenig rundfunkgebührenpflichtig, wie eine Banane oder Rosine. Bringt
also keinen Honig, den Herr Sxxxxxxxx daraus saugen könnte.
Herr Sxxxxxx schreibt im vorletzten Absatz auf Seite 3, dass er die
einzige Möglichkeit darin sieht, ich würde die Uploads auf "öffentlichen
Computern" durchführen. Hallo! Ich habe auch noch Freunde und Verwandte! Außerdem
sind die Computer am DWP der Uni-Hamburg hervorragend ausgestattet! Es werden von Herrn
Sxxxxxx einfach irgendwelche Behauptungen aufgestellt, ohne der Sache auch nur
ansatzweise auf den Grund zu gehen. Ich sollte vielleicht mal einen Vor-Ort-Termin zur
Besichtigung des Cip-Pools der Uni-Hamburg beim Gericht beantragen... ;-)
Ein richtig starkes Stück finde ich das Zustandekommen dieses belastenden
Verwaltungsaktes: Keine Anmeldung, keine Zwangsanmeldung, gar nix. Es scheint so zu sein,
dass plötzlich, automatisch irgendein NDR-Computer angesprungen ist und
Zahlungsaufforderungen ausgespuckt hat. Ein beängstigender Vorgang!
Mal sehen, wie das Gericht das alles beurteilt...
25. Mai 2008
Wegen dem Antrag auf Berufung habe ich noch nichts gehört. Dafür hat der NDR
aber nun das Verwaltungsverfahren zur Erzwingung von Auskünften gegen
mich eingeleitet. Bevor ich aber davon rede, muss ich einiges nachholen, was ich vorher
noch nicht ausführlich genug behandelt hatte. [Überspringen
und direkt zum Auskunftserzwingungsverfahren] Und zwar geht es um die 20 Euro, die
Herr Sxxxxxxxx jeweils als Aufwandsentschädigung haben will (siehe eintrag vom 12. April
2008). Ich hatte daraufhin eine Erwiderung an das Gericht geschickt, die ich hier jetzt
nachhole zu veröffentlichen. Damals hatte ich nur erwähnt, dass ich eine Erwiderung
geschrieben hatte, jedoch vergessen sie einzufügen (ich wollte die seite auch nicht
überladen). Da sich Herr Sxxxxxxxx nun aber in seiner ihm typischen Weise dazu geäußert
hat, möchte ich sie nun doch hier einfügen:
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
19. März 2008
7 K 3559/07
7 K 3560/07
7 E 3561/07
Höcker ./. NDR
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den vom NDR festgesetzten Kosten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
zu 7 K 3559/07 und 7 K 3560/07 (Dateneinsicht) ist zu sagen, dass der NDR durch
einfache Auskunft auf meine Anfrage vom 17. August 2007 (also mehr als zwei Monate vor
Klageerhebung) die Klage hätte verhindern können.
Die Einsicht meiner Daten hat zudem ergeben, dass der NDR die Auskunft nach wie vor
nicht vollständig erbracht hat, da die vom NDR offensichtlich vorgenommene
Zwangsanmeldung nicht beigefügt war. Solange dieses nicht geschehen ist, dürften auch
keine Kosten geltend gemacht werden.
Zu 7 E 3561/07 möchte ich folgendes feststellen. Der NDR schreibt in seinem Bescheid:
"Sollte die festgesetzte Gebührenschuld nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt sein,
werden wir die VOLLSTRECKUNG einleiten." Der Bescheid war zudem um 11 Tage
rückdatiert. Es scheint so zu sein, als wolle der NDR vorsätzlich eine Situation der
Verunsicherung und Einschüchterung herbeiführen, um auf diese recht fragwürdige Weise
die Zahlungsmoral der zwangsangemeldeten Bürger zu verbessern.
Nachdem mich das Gericht darauf aufmerksam gemacht hat, dass es sich hierbei um eine
formularmäßige Erklärung handelt, die nicht eine tatsächliche Gefahr der unmittelbar
bevorstehenden Vollstreckung beinhaltet, habe ich den Antrag umgehend für erledigt
erklärt. Dem NDR dürften dabei keinerlei Kosten entstanden sein.
Ich beantrage daher die Forderungen des NDR nach Erstattung eigener Aufwendungen
zurückzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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[Reaktionen des NDR ...]
Also, inhaltlich sag ich dazu erstmal noch nichts weiter. Mich wundert
nur, dass hier Argumente vorgebracht werden, die ich für längst abgefrühstückt hielt.
So wie etwa das t-online-Argument (vgl. weiter oben "t-online by call") oder die
Sache mit dieser Website. Na ja, ich habe jetzt 1 Monat Zeit für mein
Gegenbriefchen...
Was mir bei diesem Auskunftsverlangen besonders aufstößt, ist die
Möglichkeit, die unsere Politiker dem sog. "staatsfernen" Rundfunk geben,
nämlich mit fast allen Kriegswaffen des Staates gegen die Bürger vorzugehen. Dazu
gehören beispielsweise selbstgemachte Vollstreckungstitel oder wie hier, die Festsetzung
von Zwangsgeld nach "eigenem Ermessen".
Jetzt beginnt also wegen ein und der selben Sache schon ein DRITTES
Verfahren, bei dem ich wieder vollen Einsatz zeigen muss, um dieses abzuwehren. Meine Akte
platzt schon jetzt aus allen Nähten und ich kann mir gut vorstellen, dass ein Anwalt
spätestens jetzt seinem Mandanten geraten hätte, das geforderte Geld zu zahlen - nur
damit der Spuk endlich ein Ende hat. Ein Anwalt hätte an diesem Verfahren wahrscheinlich
weniger als 50 Cent pro Stunde "verdient" (und wäre neidisch auf jeden
1-Euro-Jobber!). Genau das ist auch der Grund, warum nur wenige fähige Anwälte so ein
Mandat übernehmen! So manch Betroffener hätte an dieser Stelle wohl auch schon gedacht:
"Gegen DIE kommt man sowieso nicht an!"
[...]
Ende des vom NDR gesperrten Blogs "Meine Zwangsanmeldung".
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