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Bundesverfassungsgericht will Einsatz der Bundeswehr im Inland prüfen. Anlass bietet ein
erneutes Verfahren zum Luftsicherheitsgesetz auf Klage der Länder
Bayern und Hessen, über die der Zweite Senat des Verfassungsgerichts an
diesem Mittwoch mündlich verhandeln wird.
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundesverfassungsgericht will
sich offenbar grundsätzlich mit den Möglichkeiten eines militärischen
Einsatzes der Bundeswehr im Inland befassen. Das berichtet das
Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.
Anlass bietet ein
erneutes Verfahren zum Luftsicherheitsgesetz auf Klage der Länder
Bayern und Hessen, über die der Zweite Senat des Verfassungsgerichts an
diesem Mittwoch mündlich verhandeln wird. In seiner "Terminladung" hat
Vizepräsident Andreas Voßkuhle darauf hingewiesen, das Gericht wolle
von Vertretern des Bundeskriminalamts und der Bundeswehr Auskünfte zu
Einsätzen der Streitkräfte im Innern einholen. Auch die Länder wurden
gebeten, entsprechende Fachleute mitzubringen.
Zudem lasse das Gericht
bereits in seiner vorab verbreiteten Verhandlungsgliederung erkennen,
dass es dabei auch um die Fragen "präventiver Einsätze" und "erlaubter
Einsatzmittel" gehen soll. Grund für das erneute Verfahren ist die
bislang noch nicht geklärte Frage, ob durch das Luftsicherheitsgesetz Länderkompetenzen
verletzt werden.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte
vor vier Jahren die Ermächtigung der Luftwaffe, im Falle eines
unmittelbar bevorstehenden Terroranschlags entführte Passagiermaschinen
notfalls abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Darüber hinaus
hatten die Richter damals den Einsatz "spezifisch militärischer Waffen"
im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe zwischen Bundeswehr und Polizei
ausgeschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass sich der Zweite Senat
mit dieser Problematik nochmals eigenständig befassen will.
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