Bund der Steuerzahler: „Der Gesundheitsfonds ist keine Sparkasse! Er braucht kein hohes Finanzpolster. Um das Geld vor willkürlichen Zugriffen zu schützen, sollte es umgehend an die Beitragszahler ausgeschüttet werden. Es ist schließlich ihr Geld!“
Anlässlich der aktuellen Prognose des GKV-Schätzerkreises verlangt der Bund der Steuerzahler (BdSt) die teilweise Ausschüttung der hohen Reserven des Gesundheitsfonds an die Beitragszahler – entweder durch eine Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes oder durch Auszahlung von kassenindividuellen Beitragsprämien. „Der Gesundheitsfonds ist keine Sparkasse! Er braucht kein hohes Finanzpolster. Um das Geld vor willkürlichen Zugriffen zu schützen, sollte es umgehend an die Beitragszahler ausgeschüttet werden. Es ist schließlich ihr Geld!“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Nach Angaben des Schätzerkreises der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird der Gesundheitsfonds am Ende des Jahres über eine Finanzreserve von 12 Mrd. Euro verfügen. Dieser exorbitante Betrag kommt zustande, weil im Gesetz keine Obergrenze für die Fondsreserve festgelegt ist, sodass er theoretisch Rücklagen in unbegrenzter Höhe bilden darf. Diese Gesetzeslücke sollte geschlossen werden, indem der Fonds eine Höchstgrenze erhält. Nach Ansicht des BdSt sind hierfür rund 3 Mrd. Euro bzw. 0,2 Monatsausgaben hinreichend, um die originäre Funktion der Reserve zu gewährleisten, die unterjährige Liquidität sicherzustellen. Abzüglich der zweckgebundenen Sozialausgleichsmittel von 2 Mrd. Euro könnte dann der erwartete Überschuss von 7 Mrd. Euro ausgeschüttet werden.
Folglich könnte der allgemeine Beitragssatz zur GKV reduziert werden. Sollte der Gesetzgeber an der Konstanz des Beitragssatzes festhalten, sollte der Fondsüberschuss zunächst an die Krankenkassen weitergegeben werden. Die Krankenkassen sollten in diesem Fall durch gesetzliche Vorgaben zur Auszahlung der Gelder an die Beitragszahler mittels Beitragsprämien angehalten werden. Künftig sollten Überschüsse der GKV automatisch an die Beitragszahler ausgeschüttet werden. Hierfür sollte für die GKV ein gesetzlicher Automatismus zur Beitragssenkung bzw. Auszahlung von Beitragsprämien festgelegt werden, wie er bereits ähnlich in der Rentenversicherung besteht.