Wenn's ums Geld geht, nutzen ARD & ZDF bekanntlich jede Möglichkeit und gehen dabei zuweilen auch schon mal über Leichen. Immer häufiger richten sich die Gebührenbescheide auch an Tote. Für Angehörige ist dies ein Schock.
Die Schergen von vom "ARD ZDF Beitragsservice" kennen bekanntlich kein Pardon. Richter und Rechtssprechung unterstützen sie dabei.
Wie wir alle nun gelernt haben, ist der Beitragsservice vom I.Zivilsenat des BVerfG dazu ermächtigt worden, unmittelbar vollstreckbare Titel zu generieren, ohne jemals einen Brief oder Bescheid oder sonstige Schreiben abgeschickt haben zu müssen. Auch die Abwehrklage nach ZPO - wenn der Vollzieher vor der Tür steht - gilt als inzwischen verbraucht, da die Verwaltungsgerichte regelmäßig auf das BVerfG abstellen. Im gängigen Rechtsstaatsverständnis besitzt die GEZ damit auf Knopfdruck für jeden Datensatz, den sie von den Einwohnermeldeämtern erhält, einen Anspruch auf alle Jahresgebühren seit 2013.
Auch hier werden den Anstalten keine Form- oder Nachweiserfordernisse auferlegt. Die GEZ muss nicht nachweisen, ob oder wie sie jemandem etwas zugestellt hat. Sie muss auch nicht nachweisen, dass sie auf Widersprüche reagiert hat. I.d.R. wird hier behauptet, dass der Versender vielleicht einen Brief verschickt habe, aber dessen Inhalt strittig wäre. Selbst ein Widerspruch per Einschreiben wird inhaltlich vor Gericht angegriffen.
Fallbeispiele:
Für das Ehepaar Lietze aus Süddeutschland war es ein Schock. Ahnunglos öffneten Sie ein Schreiben, dass an ihre toten Kinder gerichtet war. Absender: GEZ.
Der Brief richtete sich an die beiden verstorbenen Kinder von Rosalinde und Gerhard Lietze in Schnürpflingen (Alb-Donau-Kreis). Darin mahnte die öffentlich-rechtliche Gebührenkrake ohne Rücksicht auf jede Pietät: "Sie verdienen bereits eigenes Geld und halten im Haushalt Ihrer Eltern Rundfunkgeräte zum Empfang bereit?", und forderte die Toten schließlich zur Zahlung der Rundfunkgebühren auf: "Dann müssen Sie die Rundfunkgeräte in Ihrem Zimmer oder in dem auf sie zugelassenen Kraftfahrzeug extra anmelden."
Die Türkin Kadriye Birner-Cevizici lebt in Nürnberg in einer Wohnung in der Reindelstraße, zusammen mit ihrem Mann und einem ihrer Söhne. Am 1. November landete nicht eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservice in ihrem Briefkasten, sondern drei. Ein Brief ist an sie adressiert, einer an den bei ihr lebenden Sohn. Auf das dritte Schreiben konnte sie sich gar keinen Reim machen.
Es war an eine Hamide Cevizici gerichtet. Doch eine solche Person gibt es hier gar nicht. Hamide hieß lediglich eine ihrer Freundinnen, die im Jahre 2002 zwei Monate lang in der Wohnung lebte, aber im vergangenen Jahr in der Türkei verstarb. Sie trug allerdings einen anderen Nachnamen.
Die Familie geht davon aus, dass der Beitragsservice mit Sitz in Köln die Freundin meint. „Sie kam aus der Türkei, um uns zu besuchen“, berichtet Birner-Cevizicis Sohn Cemal Yasin. Die Frau habe sich nach der Ankunft beim Einwohneramt angemeldet und kurz vor der Rückreise in die Türkei dort auch abgemeldet.
„Das hatten uns die Behörden empfohlen“, sagt der Sohn. Und jetzt, mehr als zwölf Jahre später, kommt die Zahlungsaufforderung. Der Beitragsservice will von der verstorbenen Frau 413,54 Euro. Cemal Yasin hat im Auftrag seiner Mutter mehrfach versucht, dort anzurufen. Fehlanzeige. Er ärgert sich: „Egal, wann man anruft, die Leitungen sind belegt.“
Auch Petra P. (Name geändert) hat mit dem neuen Beitragsservice keine guten Erfahrungen gemacht. Sie zog zu ihrem Lebenspartner nach Igensdorf im Landkreis Forchheim. Mehrfach habe sie geschrieben, dass sie mit ihm in einer Wohnung lebe und er die Gebühr bezahle.
„Das hat die aber gar nicht interessiert.“ P. erhielt immer wieder Zahlungsaufforderungen. Erst nach einem halben Jahr habe der Beitragsservice auf die Schreiben reagiert und die Forderung zurückgenommen. Doch eine Frage treibt P. noch um: „Woher haben die meine neue Adresse? Ich habe sie dort nicht angegeben. Was ist denn mit dem Datenschutz?“
Der spielt in diesen Fällen keine Rolle, erklärt Olaf Kuch, Leiter des Nürnberger Einwohneramtes. „Es gibt einen automatisierten Datenabgleich“, sagt er. Auf der Grundlage des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen Städte und Gemeinden in regelmäßigen Abständen Anschriften, Namen und Alter der Einwohner liefern.