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Rundfunkbeitrag-Wucher: Rossmann klagt

Drogeriekette Rossmann klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag. Das Unternehmen rechnet damit, dass es statt 39 500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200 000 Euro pro Jahr leisten muss.

 

Die Drogeriekette Rossmann hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingereicht. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z./Donnerstagsausgabe). Die Klage richtet sich gegen den im Mai 2011 erfolgten Beschluss des Bayerischen Landtags, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat.

Die Dirk Rossmann GmbH sieht sich durch den seit dem 1. Januar gültigen, neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert und macht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend (festgehalten in den Artikeln 101 und 118 der Bayerischen Verfassung). Das Unternehmen rechnet damit, dass es statt 39 500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200 000 Euro pro Jahr leisten muss. Dies bedeute, so heißt es in der Klageschrift, die der F.A.Z. vorliegt, „einen Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. „Absolut gesehen“, habe man sogar mit Abgaben von 291 000 Euro pro Jahr zu rechnen.

Die Popularklage von Rossmann benennt nicht nur die Einschränkung von Grundrechten, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“. Dass die Klägerin „Rundfunkabgaben in Höhe von 200 000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension“. Man werde in der Sache, sagte Stefan Kappe, der Justitiar des Unternehmens, im Gespräch mit der F.A.Z., nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
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