Rund 70 Prozent aller Hypotheken, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, weisen fehlerhafte Widerrufsklauseln auf und sind daher angreifbar. - Wer seinen Kredit bereits selbst umgestellt hat, kann möglicherweise auch im Nachhinein die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen.
Von Roland Klaus
Wenn vom sogenannten Widerrufsjoker die Rede ist, dann ist meistens damit gemeint, dass Kreditnehmer aus einem laufenden teuren Kredit in ein deutlich günstigeres Darlehen umschulden und damit einige Hundert Euro pro Monat sparen können. MMnews hat darüber schon berichtet, wie man beispielsweise aus einer Baufinanzierung, die vier oder fünf Prozent Zinsen kostet, aussteigen kann und zu den aktuell günstigen Zinssätzen refinanzieren kann. Rund 70 Prozent aller Hypotheken, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden, weisen solche fehlerhaften Widerrufsklauseln auf und sind daher angreifbar.
Es gibt aber noch einen anderen, genauso interessanten Aspekt: Wenn Sie in den vergangenen Jahren vorzeitig aus einem Kreditvertrag ausgestiegen sind und dabei eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, dann können Sie sich das Geld von Ihrer Bank zurückholen.
Und das geht so: Angenommen, Sie haben 2008 eine Finanzierung für den Kauf einer eigenen Wohnung abgeschlossen. Dann haben Sie für eine zehnjährige Zinsbindung wahrscheinlich – über den Daumen gepeilt – einen Zinssatz von fünf Prozent vereinbart. Im Jahr 2013 haben Sie eine überraschende Erbschaft gemacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass es das Beste ist, das Geld für die vorzeitige Tilgung des Kredits zu verwenden anstatt zu Nullzinsen irgendwo aufs Sparbuch zu legen. Soweit ganz clever gedacht. Allerdings hat Sie Ihre Bank dann vermutlich erst gehen lassen, nachdem Sie einen ordentlich Teil der Erbschaft in die Vorfälligkeitsentschädigung gesteckt haben – auf Nimmerwiedersehen.
Doch genau dieses Geld können Sie sich jetzt zurückholen, wenn der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsklausel hat. Das ist gar nicht so selten, denn mehr als zwei Drittel aller Verträge aus dieser Zeit sind fehlerhaft. Lassen Sie das einfach kostenlos und unverbindlich auf der Website der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/kostenlose-pruefung) prüfen.
Besonders gute Chance haben Sie, wenn der Kredit zwischen November 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen wurde und die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung noch nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Falls das nicht der Fall ist, kann eine Prüfung dennoch aussichtsreich sein, auch wenn sich die Chancen dann reduzieren.
Nun gibt es aber auch konfliktscheue Mitmenschen, die Kosten und juristische Auseinandersetzung scheuen, selbst wenn sie gute Chancen auf eine ordentliche Rückzahlung durch die Bank hätten. Aber auch denen kann geholfen werden. Denn es gibt spezialisierte Anbieter, die das Anrecht auf die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufkaufen. Das heißt dann für sie: Keine Kosten, keine Risiko – dafür erhalten Sie aber auch nur einen Teil des gezahlten Geldes zurück. Auch hier vermitteln wir bei der IG Widerruf den Kontakt zu den entsprechenden Anbietern.
Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie anhand Ihres persönlichen Risikoprofils entscheiden. Klar ist nur: Nichtstun ist die schlechteste Alternative. Dabei sollten sie sich auch nicht vom Widerstand einiger Finanzinstitute einschüchtern lassen.
Denn die Banken scheinen mobil zu machen gegen jene, die ihr gutes Recht auf einen Widerruf in Anspruch nehmen. Es häufen sich jedenfalls Berichte, dass die Kreditinstitute auf Zeit spielen und Forderungen immer schleppender bearbeiten. Aber das ist nicht alles: Die Rede ist von sogenannten „Schwarzen Listen“ auf die die Namen all jener wandern sollen, die von der Möglichkeit eines Widerrufs Gebrauch machen. Ihnen soll eine Refinanzierung bei anderen Banken erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Auch freie Finanzvermittler, die eigentlich im Dienste ihrer Kunden den Widerrufsjoker bekannt machen sollten, werden offenbar von den Banken unter Druck gesetzt, das Thema unter der Decke zu halten.
Nach unseren Recherchen wird die Sache jedoch nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wurde. Bei etlichen dieser Aussagen scheint es sich um Kriegsgeheul zu handeln, mit dem die Banken potenzielle Nutzer des Widerrufsjokers einschüchtern wollen. Wer clever vorgeht, muss nicht fürchten, dass seine Immobilien zum Opfer einer Zwangsvollstreckung wird - auch wenn das einige Banken derzeit suggerieren wollen. Zwei Gründe lassen uns vermuten, dass es sich hier im Wesentlichen um einen Sturm im Wasserglas handelt: Zum einen wären „Schwarze Listen“ ein lupenreines Kartell und alleine schon aus diesem Grund problematisch. Zum anderen dürfte das Interesse der Banken an neuem Geschäft stärker sein als der Versuch einer Abstrafung der Verbraucher.
Zum Autor:
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!