Porsche könnte von seinen Aktionären gezwungen werden, den eigenen Großaktionär Ferdinand Piëch auf Schadensersatz zu verklagen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am Mittwoch geurteilt, dass Ferdinand Piëch seine Pflichten als Porsche-Aufsichtsrat verletzt habe.
Der Autobauer Porsche könnte von seinen Aktionären gezwungen werden, den eigenen Großaktionär Ferdinand Piëch auf Schadensersatz zu verklagen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am Mittwoch geurteilt, dass Ferdinand Piëch seine Pflichten als Porsche-Aufsichtsrat verletzt habe. Das gibt Schadenersatzklagen gegen Porsche neuen Auftrieb. „Wir fühlen uns durch das Urteil bestätigt“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun von der Münchner Kanzlei CLLB im Gespräch mit Handelsblatt Online. Er vertritt 72 institutionelle Anleger, die von Porsche einen Schadensersatz von rund 1,8 Milliarden Euro fordern. Sollte das Urteil Bestand haben, droht Porsche damit ein Prozess, der ähnlich gelagert sein dürfte wie der Streit zwischen den Erben von Leo Kirch und der Deutschen Bank. In den USA und in Deutschland laufen bereits milliardenschwere Schadenersatzklagen gegen Porsche.
Unmittelbare Haftung sei mit dem Urteil zwar nicht automatisch verbunden, so Braun. Sollten aber die Schadensersatzklagen am Ende erfolgreich sein, könne auch Piëch persönlich haftbar gemacht werden. „Ein wesentlicher Teil der Ansprüche, die wir geltend machen, beruht auf der Ankündigung von Porsche im Oktober 2008, in der offen dargelegt wurde, welche Anteile an VW Porsche über die Optionsgeschäfte bereits hält." Wenn man der Argumentation des OLG folge und Piëch diese Optionsgeschäfte hätte verhindern müssen, hätte es besagte Meldung nicht gegeben, so der Anlegeranwalt. „Dann stünden auch die Ersatzansprüche, die wir geltend machen, nicht im Raum.“
Wenn Porsche Schaden entstanden sei, könne dieser Anspruch gegen Piëch von den Aktionären auch gegen den Willen der Porsche-Verantwortlichen durchgesetzt werden. Dafür reiche die einfache Mehrheit bei einer Hauptversammlung oder die Zustimmung einer Ak! tionärsminderheit, die zehn Prozent des Grundkapitals hält. Derzeit prüfe seine Kanzlei, wie hoch der Aktienanteil seiner Klienten an Porsche sei.
Unmittelbare Haftung sei mit dem Urteil zwar nicht automatisch verbunden, so Braun. Sollten aber die Schadensersatzklagen am Ende erfolgreich sein, könne auch Piëch persönlich haftbar gemacht werden. „Ein wesentlicher Teil der Ansprüche, die wir geltend machen, beruht auf der Ankündigung von Porsche im Oktober 2008, in der offen dargelegt wurde, welche Anteile an VW Porsche über die Optionsgeschäfte bereits hält." Wenn man der Argumentation des OLG folge und Piëch diese Optionsgeschäfte hätte verhindern müssen, hätte es besagte Meldung nicht gegeben, so der Anlegeranwalt. „Dann stünden auch die Ersatzansprüche, die wir geltend machen, nicht im Raum.“
Wenn Porsche Schaden entstanden sei, könne dieser Anspruch gegen Piëch von den Aktionären auch gegen den Willen der Porsche-Verantwortlichen durchgesetzt werden. Dafür reiche die einfache Mehrheit bei einer Hauptversammlung oder die Zustimmung einer Ak! tionärsminderheit, die zehn Prozent des Grundkapitals hält. Derzeit prüfe seine Kanzlei, wie hoch der Aktienanteil seiner Klienten an Porsche sei.