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Anzeige gegen Merkel: Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

Ein Bürger aus Hochheim (Hessen) hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel wegen "bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern" gestellt. Bundesinnenminister de Maizière wird der Beihilfe bezichtigt.

 

Fraglich, ob die Behörden die Straftat verfolgen. Würden sie auf individueller Basis durchgeführt, würde eine drakonische Strafe drohen. Doch wenn Politiker sie in großem Stil begehen, dann greift die Justiz in der Regel nicht ein.

Ein Bürger aus Hochheim am Main hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel wegen "bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern" gestellt.

Bundesinnenminister de Maizière wird gleichzeitig wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Einschleusen angezeigt. Das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden hat den Eingang der Anzeige auf Nachfrage von hr-iNFO bestätigt. Der Vorgang werde jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Anzeigenerstatter Heiko Frischmann bemängelt, dass zwar Schleuser offiziell verfolgt würden, der Bund aber gleichzeitig Flüchtlinge in Sonderzügen nach Deutschland befördere. Frischmann sagte im Gespräch mit HR-info: "Man kann doch nicht einerseits Leute wegen Schleusertums kriminalisieren, wenn sie Flüchtlinge über die Grenze fahren, und dann macht die Regierung dasselbe mit Sonderzügen."

Frischmann bezieht sich darauf, dass die Deutsche Bahn im Auftrag des Bundes pro Tag drei bis fünf Sonderzüge mit jeweils bis zu 700 unregistrierten Flüchtlingen aus Österreich nach Deutschland bringt.

 

Grundlage für die Anzeige ist der 

Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes

§ 96
Einschleusen von Ausländern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung

  1. nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
    a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
    b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
  2. nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

 

Münchner OB Dieter Reiter kritisiert Bundesinnenminister

München. Der Oberbürgermeister von München kritisiert die nach wie vor schleppende Reaktion der Bundesregierung auf den Flüchtlingsstrom. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Dieter Reiter: „Ich vermisse noch ein klares Konzept der Bundesregierung, wie die Flüchtlinge schnell und unkompliziert verteilt werden können. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat hoffentlich die Zeit genutzt, diese logistische Herausforderung zu lösen.“

 

Er sei gespannt, ob die Regierung ein Konzept hat. „Wir werden es in den nächsten Tagen erleben“, so Reiter. Mehr als „10.000 Menschen täglich in Empfang zu nehmen und sie für die Weiterfahrt zu versorgen, übersteigt auf Dauer die Grenze des Machbaren.“

 

AfD erstattet Anzeige gegen Merkel wegen "Einschleusung von Ausländern"

Die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) hat gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Strafanzeige erstattet. Die Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag eingereicht. Die Strafanzeige richte sich gegen Merkel wegen des Verstoßes gegen §96, dem Einschleusen von Ausländern.

"Wir nehmen keine staatlich angeordnete Anarchie mehr hin", teilte AfD-Chefin Frauke Petry parallel zu einer Pressekonferenz über ihren Twitter-Account mit. Die AfD präsentierte auch Forderungen zur "Lösung der Asylkrise": Unter anderem sollten sich alle Personen, die sich gegenwärtig rechtswidrig in Deutschland aufhielten, zur "unverzüglichen freiwilligen Ausreise" aufgefordert werden. Außerdem sei die Partei für die "sofortige Schließung aller nationalen Grenzen, an denen eine unkontrollierte wilde Zuwanderung stattfindet".

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