EU-Behörde soll Menschenrechte verletzt haben. Bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen EU-Kommissar John Dalli habe es "einen Bruch von Artikel 8 der Konvention für Menschenrechte" gegeben.
Olaf, das Antibetrugsamt der EU, kommt zunehmend unter Druck. Bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen EU-Kommissar John Dalli habe es "einen Bruch von Artikel 8 der Konvention für Menschenrechte" gegeben, moniert der Olaf-Überwachungsausschuss in einem bisher unter Verschluss gehaltenen Gutachten für die EU-Institutionen. In den Räumen des Olaf war der private Anruf einer Zeugin "erstellt und durch den anwesenden Ermittler aufgenommen" worden.
Außerdem hatten die Ermittler Listen von Telefongesprächen und die Identifikation der Besitzer von Telefonen bei den maltesischen Behörden angefordert, aus Sicht des Überwachungsausschusses ohne rechtliche Basis. "So etwas braucht personelle Konsequenzen", fordert Herbert Bösch, ein Mitglied des Olaf-Überwachungsausschusses. Das Antibetrugsamt Olaf hält sein Vorgehen dagegen für rechtlich einwandfrei.