Unbekannte verbreiten im Internet einen Leistungsbescheid über 4.285 Euro Hartz IV für eine siebenköpfige afghanische Flüchtlingsfamilie. Die Veröffentlichung soll nun geahndet werden. Jobcenter hatte Strafanzeige gegen unbekannt erstattet.
Der 35-jährige Abdul Rahim K. ist mit Frau und fünf Kindern als Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland gekommen. Er wurde anerkannt und erhält nun monatlich 4285,- Euro.
Ein entsprechender Hartz-IV-Bescheid landete im Internet und wird nun durch die sozialen Medien getrieben.
Laut Focus sei dies aber nur „die halbe Wahrheit“, denn ihm blieben cash „nur“ 1700 Euro übrig, wie der Afghane mitteile. Von dem üppigen Gesamt-Sozialbatzen werden Miete, Heizung und weitere Nebenkosten der siebenköpfigen Afghanen-Familie bestritten, die auf Kosten des deutschen Steuerzahlers in Sachsen-Anhalt lebt.
Veröffentlichung des Bescheids im Netz kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden
Welche strafrechtliche Relevanz hat die Veröffentlichung des Leistungsbescheides der Familie im Netz? „Sollte tatsächlich ein Mitarbeiter des Jobcenters - also ein Amtsträger - dafür verantwortlich sein, dann ist das ein Verstoß gegen Paragraf 203 Strafgesetzbuch - Verletzung von Privatgeheimnissen und Verstoß gegen den Sozialdatenschutz“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota, Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, der MZ. „Das Strafmaß kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr reichen.“
Das Jobcenter hatte sich entschieden vom Verstoß gegen den Sozialdatenschutz durch Veröffentlichung besagten Bescheides distanziert. „Die bewusste unvollständige Veröffentlichung des Bescheides dient der Täuschung der Öffentlichkeit“, hieß es. Das Jobcenter hatte Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Es hat offenbar auch interne Untersuchungen gegeben. Jetzt hat allerdings die Polizei übernommen. „Über den Stand der Ermittlungen haben wir keine Kenntnis“, so ein Sprecher.