mid Groß-Gerau – Zahlreiche VW-Kunden sind nach Bekanntwerden des Abgasskandals vor Gericht gezogen. In einem aktuellen Verfahren (Az. 28 U 232/16) hat das Oberlandesgericht Hamm einen interessanten Fingerzeig geliefert, der Betroffenen gefallen dürfte: Die Abschaltvorrichtung des Fahrzeugmotors könnte als erheblicher Sachmangel zu bewerten sein, so das Gericht, der schließlich auch einen sofortigen Rücktritt vom Vertrag – ohne vorherige Nachbesserungsversuche seitens des ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Robert Sasse.