Liebe Leser,
bis zu zu 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei zusammen veranlagten Verheirateten bleiben Kapitalerträge von der Kapitalertragssteuer (= Abgeltungssteuer) befreit. Die Kapitalertragssteuer muss seit 2009 auf Erträge aus Wertpapieren gezahlt werden. Doch der Sparerpauschbetrag stellt zumindest einen Teil davon frei. Vom Sparerpauschbetrag profitieren Sie auf jeden Fall. Am einfachsten geht das, indem Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depot-Bank ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Robert Sasse.