Liebe Leser,
nach der Schenkung eines Grundstückes darf der Schenkende das überschriebene Gelände oder Haus unter gewissen Umständen zurückfordern. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt hierfür eine Verjährungsfrist von zehn Jahren (Az. XII ZB 181/13). Bereits 2010 hatte der BGH grundsätzlich festgestellt, dass eine Rückforderung möglich ist. So etwa, wenn Eltern den Ehepartnern ihrer Kinder etwas zuwenden und die Ehe scheitert, ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.