Liebe Leser,
lässt ein Vermieter prüfen, ob die Bäume im Garten noch standfest sind, so darf er laut ARAG diese Kosten nicht auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Vermieter eine solche Kontrolle des Baumbestandes vornehmen lassen. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 217,22 Euro. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung sollte ein Mieter unter der Position “Außenanlagen Gehölzfläche” ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.