Liebe Leser,
die Pferdehaltung in Wohngebieten ist verboten. Das Verbot gilt auch dann, wenn auf dem Grundstück ausreichend Freifläche und Platz für das Unterstellen der Tiere vorhanden sind.
Im konkreten Fall versagte die Gemeinde einer Pferdeliebhaberin das Recht, ihre Lieblinge bei sich zu halten. Obwohl an dem Grundstück sogar eine alte Scheune stand, die sie als Stall für bis zu fünf Tiere nutzen ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.