Liebe Leser,
enthält der Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße, ist das ein wichtiges Indiz dafür, dass der Vermieter keine verbindlichen Zusagen dazu machen will. In einem solchen Fall müssten besondere Umstände vorliegen, wenn daneben eine folgerichtige Vereinbarung über die Wohnungsgröße zustande kommen soll, wobei laut ARAG-Experten hierfür Angaben zur Wohnungsgröße in einem Inserat nicht ausreichend sind.
Im entschiedenen Fall hatte sich eine wohnungssuchende ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.