St. Gallen (awp/sda) - Der SMS-Dienst der Swisscom, bei dem Kunden den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsbundes (ZVV) mit der nächsten Rechnung bezahlen können, fällt unter die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, die Swisscom übernehme nicht nur das Inkasso für den ZVV-Nachtzuschlag.
Die Swisscom wehrt sich mit einer Beschwerde ans ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten