St. Gallen (awp/sda) - Tamedia ist mit einem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen die Vergabe von Werbeflächen der SBB vorerst abgeblitzt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen das Begehren des Medienkonzerns abgelehnt.
Die SBB hatten am 23. Februar 2017 im Schweizerischen Handelsamtsblatt die Neuausschreibung sämtlicher Mietverträge für Fremdwerbung in Bahnhöfen und Zügen ab 2019 ausgeschrieben. Es ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten