Erfüllt ein Unternehmen alle erforderlichen Schritte, um eine Quotierung zu erhalten, so erfolgt diese nach eingehender Prüfung durch die jeweils zuständige amtliche Zulassungstelle, was auch eine so genannte Aufnahme und Bekanntgabe im amtlichen Kursblatt nach sich zieht. Diesen Vorgang nennt man in der Börsensprache Quotieren, wobei aber auch kurz von einer Quotation oder in der Schweiz auch vom Kotieren gesprochen wird. ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.