Eine Quotation bzw. das Quotieren ist an sich das Zulassen zum amtlichen Handel mit Wertpapieren, wobei gerade in der Schweiz hier auch der Begriff Kotieren gebräuchlich ist. Alle drei Begriffe können somit als Synonyme verwendet werden und bezeichnen den gleichen Vorgang bzw. Sachverhalt. Die Zulassung erfolgt dabei durch die jeweilige Zulassungsstelle. Gleichzeitig erfolgt eine Aufnahme in das so genannte amtliche Kursblatt. ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.