Der Begriff der Quellensteuer bezeichnet eine Steuer bzw. eine so genannte Ertragssteuer auf Einkünfte, die ? und daher rührt der Name ? direkt an der Quelle der Auszahlung abgezogen werden. Dabei erfolgt ein direkter Abzug von der so genannten Leistungsvergütung und ebenso eine direkte Überweisung an die zuständige Finanzbehörde. Beispiele für solche Quellensteuern sind beispielsweise die Lohnsteuer, die Aufsichtsratssteuer und die ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.