Unter dem Zentralbankrat versteht man das oberste Organ einer Zentralbank, hier insbesondere der Deutschen Bundesbank, wobei zu seinen Aufgaben vor allem die Geschäftspolitik sowie die Kreditpolitik, die Währungspolitik und die Geldpolitik zählten. Darüber hinaus war er aber auch für die Leitzinsfestlegung zuständig. Dabei bestand der Rat aus mehreren Mitgliedern der damaligen Landeszentralbanken, vor allem mehreren Mitgliedern der Direktorien und der Präsidenten ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.