Mieterhöhungen sind selten gern gesehen für Mieter. Aber nicht jede Mieterhöhung ist auch rechtens. Der Vermieter darf frühestens 15 Monate nach Einzug in die Mietwohnung oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete erneut anheben. Der Aufschlag darf dabei innerhalb von drei Jahren nie höher sein als 20 Prozent, oftmals liegt die Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent. Aber was ist überhaupt zulässig, ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.