Im Laufe eines Mietverhältnisses dürfen Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Das ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen im Ort im Durchschnitt gezahlt wird. Allerdings muss der Vermieter laut dem Gesetz die Mieterhöhung begründen. Dabei kann er sich unter anderem auf einen Mietspiegel berufen. Seit dem Jahr 2001 gibt es den sogenannten qualifizierten Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.