Seit einiger Zeit dürfen Bausparkassen 10-jährige Bausparverträge ohne die Zustimmung der Kunden kündigen, die zu hohe Bonuszinsen haben. Zwar wurde dies vom Bundesgerichtshof bestätigt, aber viele Kündigungen sind dennoch unwirksam. Laut Bundesgerichtshof Urteil ist es rechtens, Bausparverträge, die zehn Jahre und älter sind, nach dem Erreichen der Zuteilungsreife zu kündigen. Damit drängen Bausparkassen ihre Kunden sozusagen aus lange bestehenden Verträgen, vor ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.