Für den Autovermieter Sixt war heute der große Tag! Denn nach einem jahrelangen Rechtsstreit sollte heute das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der TV-Zwangsgebühren aka Rundfunk-Beitrag sprechen. Das tat es auch. Leider zu Ungunsten von Sixt und den weiteren Klägern. Für den Autovermieter bedeutet dies, dass er weiterhin nicht nur für alle seine Filialen GEZ-Gebühren abliefern muss, sondern auch für ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Carsten Müller.