Bern (awp/sda) - Das zeitversetzte Fernsehen soll möglich bleiben, doch soll die Abgeltung neu geregelt werden. Das will die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF).
Bei der Beratung des Fernmeldegesetzes ist die Kommission auf einen früheren Entscheid zum Replay TV zurückgekommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Kommission hatte Einschränkungen beschlossen. Sie sei aber falsch verstanden worden, sagte Kommissionspräsidentin ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten