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EZB-Betrug: BVerfG kneift - EUliten kaufen Zeit

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt.


Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Es gehe insbesondere darum, ob der so genannte OMT-Beschluss "mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar" sei, teilte das Gericht am Freitag mit. "Die Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 beziehen, hat der Senat abgetrennt, diese Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt." Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Richter aus Karlsruhe eine Rechtsfrage dem EuGH zur Prüfung vorlegen.

 

Peter Boehinger:

Was zu beweisen war - EUliten kaufen Zeit: "Karlsruhe lässt EZB-Anleihekäufe vom EuGH prüfen"

Eilkommentar aus gegebenem Anlass: Auf diese Meldung warten Leser dieses Blogs seit fast drei Jahren. Es war alles vorhersehbar. Für diese Arbeitsverweigerung, garniert mit ein wenig EZB-kritischer Rhetorik des BVerfG ohne jede Konsequenz brauchten Voßkuhle und Co nun fast drei Jahre!! Der EuGH wird die EZB-Anleihenkäufe dann durchwinken. Vermutlich ca. 2017…

Und „ganz nebenbei“ schreibt der EuGH hier noch Rechtsgeschichte, denn es ist das erste Mal überhaupt, dass sich das BVerfG selbst kastriert und einen Fall (noch dazu einen Billionen-schweren!) an den EuGH verweist. Und damit natürlich ein weiteres Stück nationaler Souveränität aufgibt - das Monopol auf letztinstanzlich nationale Rechtssprechung.

Andererseits ist das alles perfide „logisch“ aus Sicht der EUliten – denn alles andere als entweder ein Durchwinken der EZB-Anleihenkäufe oder eben nun eine Verzögerung der Entscheidung um viele Jahre hätte an den Börsen binnen Sekunden den Exitus des seit 2010 „permanent rettungsbedürftigen EUR“ bedeutet! Und binnen Minuten dann das Ende der EU!

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