Städte und Gemeinden greifen zu immer drastischeren Methoden, um an Wohnraum für Flüchtlinge zu kommen. Berlin will nun erstmals leerstehende Wohnungen beschlagnahmen. In Hamburg und Bremen ist dies bisher nur für Gewerbeimmobilien vorgesehen.
Der Winter rückt näher. Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge sinkt trotzdem nicht, sondern steigt offenbar weiter. Städte und Kommunen haben Probleme, kurzfristig alle Flüchtlinge unterzubringen - und greifen jetzt auch auf Privateigentum zu.
- Hamburg hat ein Gesetz beschlossen, das es der Stadt erlaubt, leerstehende Gewerbegrundstücke für die Unterbringung zu beschlagnahmen.
- Bremen plant eine ähnliche Regelung.
- In Berlin-Kreuzberg sollen unvermietete Wohnungen beschlagnahmt und Flüchtlinge in ihnen untergebracht werden.
- Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kündigten langjährigen Mietern, um in ihren Wohnungen Flüchtlinge einzuquartieren.
Die Situation in Berlin: Luxuswohnungen für Flüchtlinge
Die FAZ berichtet: In Berlin hat der Senat bereits mehrere größere Immobilien von privaten Eigentümern beschlagnahmt, um sie als Erstaufnahmeeinrichtungen oder für die Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen.
Am Mittwoch wollte das Bezirksparlament von Friedrichshain-Kreuzberg auf Antrag der regierenden Grünen und mit den Stimmen von Grün-Rot-Rot den nächsten Schritt beschließen: Leerstehende Wohnungen in der noblen Anlage „Riehmers Hofgarten“ sollen von den Behörden belegt werden können.
Dabei handelt es sich um eine denkmalgeschützte Wohnanlage aus der Gründerzeit. Etwa ein Drittel der Luxuswohnungen soll derzeit leer stehen oder als Ferienquartier genutzt werden – was die Eigentümerfirma aber bestreitet. Nach ihren Angaben ist der Leerstand in der Yorckstraße baulich bedingt, da unter anderem das Dach ausgebaut und Wohnungen saniert werden sollten.
Die Grünen begründeten den hoheitlichen Zugriff mit einer drohenden Notsituation durch massenhafte Obdachlosigkeit angesichts des nahenden Winters. Es dürfe „keine Tabus“ mehr bei der Unterbringung von Asylbewerbern geben. Die Eigentümer der beschlagnahmten Wohnungen sollen als Entschädigung eine ortsübliche Miete erhalten.