AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Widerrufsjoker: wichtiges BGH-Urteil

Widerrufsjoker: Urteil des BGH zum Kredit-Widerruf könnte die Spielregeln ändern. Werden die obersten deutschen Richter dann Klartext reden?

 

Von Roland Klaus

Bevor der Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz für Immobilienkredite Mitte nächsten Jahres das Aus für den sogenannten Widerrufsjoker einläutet, könnte es noch einmal Rückenwind für Verbraucher geben, die mit dem Widerruf eines Darlehens liebäugeln. Denn für den 1. Dezember ist eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) angesetzt. Und wenn nicht alles täuscht, werden die obersten deutschen Richter dann Klartext reden.

 

In dem Verfahren, das unter dem Aktenzeichen XI ZR 180/15 vor dem Bankensenat des BGH geführt wird, geht es darum, dass ein Anleger in einen Investmentfonds investiert hatte und gleichzeitig zur Finanzierung ein Darlehen abgeschlossen hatte. Nachdem sich der Investmentfonds nicht so entwickelt hatte wie erwartet, widerrief der Verbraucher das Darlehen mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und forderte eine Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – also Kreditaufnahme und Fondsinvestment.

 

In den unteren Instanzen kam er damit nicht durch. Zwar sei die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages fehlerhaft und auch eine Verwirkung des Widerrufsrechts sei nicht gegeben, urteilte das OLG Hamburg. Doch es gebe einen anderen Knackpunkt: Der Anleger habe sich mit seinem Kredit-Widerruf treuwidrig verhalten. Denn es sei ihm in erster Linie darum gegangen, sich von dem verunglückten Investment zu lösen. Der Widerruf des Darlehens sei dabei nur Mittel zum Zweck und die falsche Widerrufsbelehrung sei eigentlich irrelevant, so die Richter am Oberlandesgericht.

 

Doch was hat das nun mit dem Widerrufsjoker, also dem Widerruf von Baufinanzierungen, zu tun? Nun, auf den ersten Blick ist der Fall tatsächlich anders gelagert. Doch bei näherer Betrachtung ergeben sich deutliche Parallelen. Denn auch beim Widerruf von Immobilienkrediten argumentieren Banken (und auch einige Gerichte) immer wieder, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nur deshalb Gebrauch macht, weil die Zinsen seit dem Abschluss des Darlehens deutlich gesunken sind und er sich eine deutliche Zinsersparnis erwartet. Im Juristendeutsch heißt das dann, der Verbraucher handele rechtsmissbräuchlich oder treuwidrig. Der Widerruf sei also – hier wie dort – nur ein Vorwand, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

 

Umso spannender wird es sein, zu sehen wie der BGH am 1. Dezember in diesem Fall entscheidet. Bislang gelten die obersten Richter als durchaus verbraucherfreundlich. Überträgt man die bisherigen Leitlinien auf den aktuellen Fall, so wäre zu erwarten, dass der Klage des Verbrauchers stattgegeben wird. Denn die Zulässigkeit eines Widerrufs, so könnte man argumentieren, ist völlig unabhängig von der Motivation des Widerrufenden zu sehen.

 

Oder anders gesagt: Wer das Verbraucherrecht auf seiner Seite hat, muss sich nicht auch noch eine gute Begründung dafür einfallen lassen, dass er dieses Recht in Anspruch nimmt. Entscheidet der BGH nach dieser Maxime, dann wäre das auch noch einmal eine klare Ansage an die unteren Instanzen, wie die Sichtweise zum Widerrufsjoker ist. Etliche Gerichte, die bislang Klagen zum Widerruf von Immobilienfinanzierungen abgewiesen haben, müssen ihre Rechtsprechung dann überdenken, wenn sie sich nicht in Widerspruch zum BGH begeben wollen.

 

Zudem ist es durchaus denkbar, dass es sich die obersten Richter nicht nehmen lassen, in diesem Zusammenhang auch ihre Meinung zum Thema Verwirkung des Widerrufsrechts deutlich zu machen.

 

Erinnern wir uns: Im Juni war ein Urteil zu diesem Thema auf der Tagesordnung des BGH. Doch der Fall wurde kurzfristig abgesagt, nachdem die Bank den Kläger durch eine hohe Geldzahlung davon überzeugt hatte, seine Klage zurückzuziehen. Deswegen wäre es gut möglich, dass die obersten Richter den jetzigen Fall dazu nutzen, auch zum Thema Verwirkung eine klare Leitlinie vorzugeben.

 

Dies käme durchaus noch rechtzeitig, bevor das neue Gesetz für Immobilienkredite im Juni nächsten Jahres die Möglichkeit eines Widerrufs für Altdarlehen (Kredite bis 2010) beendet. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Kläger in dem am 1. Dezember zu entscheidenden Fall standhaft bleibt und sich nicht (wie im Juni geschehen) durch eine Geldzahlung der Bank dazu verleiten lässt, seine Klage zurück zu ziehen.

Wir erwarten bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), dass ein positives BGH-Urteil noch einmal ein verstärktes Interesse am Widerrufsjoker nach sich ziehen wird. Verbraucher sollten daher jetzt schon ihren Kreditvertrag kostenlos prüfen lassen, um nach dem Urteil möglichst schnell handeln zu können.

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Nach der bundesweiten Großrazzia gegen Schleuser fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke sagte [ ... ]

Grünen-Kritik an Berliner Alleingang bei 29-Euro-Ticket

Vor dem Hintergrund des Streits um die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets sorgt die geplante Einführung eines 29-Euro-Tickets in Berlin weiter für Empörung. "Der Berliner Senat ignoriert [ ... ]

Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, fordert die Europäische Union zur Änderung ihrer Iran-Politik auf. Prosor sagte der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe): "Europa ist am Zug, [ ... ]

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach den Razzien gegen eine mutmaßliche Schleuserbande Maßnahmen eingefordert, um weiteren Betrug mit Aufenthaltsgenehmigungen in Zukunft zu verhindern. [ ... ]

In Deutschland wird weniger gearbeitet als in anderen führenden Industrienationen. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hervor, über die die Zeitungen [ ... ]

Nach der Veröffentlichung interner Dokumente des Coronakrisenstabs am Robert-Koch-Institut (RKI) Ende März 2024 hat die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, das Vorgehen der Behörde [ ... ]

Die erste gehörlose Bundestagsabgeordnete, Heike Heubach (SPD), beklagt einen Mangel an Dolmetschern für Gebärdensprache in Deutschland. "Es existieren viel zu wenige Dolmetschende für [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.