2016 nahm die Polizei in NRW 103 Strafanzeigen wegen Sexualdelikten in Badeanstalten auf. Die Gerichte belegten die Jugendlichen meistens mit Bewährungsstrafen und sagen der Polizei: Ihr könnt uns doch sowieso nichts tun."
Seit Jahresanfang nahm die Polizei in NRW 103 Strafanzeigen wegen Sexualdelikten in Badeanstalten auf. Bei 44 davon waren die Beschuldigten Zuwanderer. Diese Zahlen nannte das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) auf Anfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).
"Die Vorwürfe in den 103 Strafanzeigen reichen von Beleidigungen über exhibitionistische Handlungen bis zur Nötigung und Vergewaltigung", sagte der LZPD-Sprecher. Den Anteil der Anzeigen mit Zuwanderer-Bezug nannte der Sprecher "überproportional". Vergleichszahlen aus dem Vorjahr existieren in NRW nicht. "Das Schlagwort ,Zuwanderer' wurde erst zu Jahresanfang in unserer Statistik eingepflegt", so der Sprecher.
Polizeigewerkschaft will mehr Sicherheitspersonal in Schwimmbädern
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert mehr Sicherheitspersonal in Schwimmbädern zur Verhinderung von sexuellen Belästigungen und Übergriffen. "Die Betreiber von Badeanstalten müssen im Sommer genügend privates Sicherheitspersonal - am besten in Uniform - in ihren Badeanstalten beschäftigen, damit sofort eingegriffen werden kann. Hinzu müssten strengen Eingangskontrollen und Hausverbote bei Fehlverhalten kommen", sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Wir müssen sicherstellen, dass Frauen und Kinder nicht belästigt werden - und zwar egal von wem." Wendt reagiert damit auf einen internen Bericht der Düsseldorfer Polizei, wonach die Zahl der sexuellen Übergriffe in Badeanstalten zugenommen hat.
"Sexuelle Belästigung in Schwimmbädern ist ein Problem, das wir bei männlichen Jugendlichen seit Jahren beobachten. Das hat es schon immer gegeben", sagte Wendt weiter. "Nun kommen Übergriffe auch von jungen männlichen Muslimen hinzu und haben das Problem dramatisch verstärkt."
Grundsätzlich würden sexuellen Belästigungen in Schwimmbädern statistisch nicht erfasst. "Wir sollten dies aber tun, um das Problembewusstsein zu schärfen." Grundsätzlich kritisiert Wendt die beschränkten Möglichkeiten der Polizei, junge mögliche Täter in Haft zu nehmen, sofern sie Asylbewerber sind.
"Wer ein Asylverfahren laufen hat, wohnt meistens in einer Flüchtlingsunterkunft. Richter erkennen diese als festen Wohnsitz an. Somit besteht bei Fehlverhalten für die mutmaßlichen Täter keine Fluchtgefahr. Sie können deshalb nicht in Untersuchungshaft genommen werden", erläuterte der Polizeigewerkschafter.
Die Gerichte belegten die Jugendlichen meistens mit Bewährungsstrafen. "Doch die wenigsten wissen gar nicht, was Bewährung bedeutet. Sie bemerken nur, dass sie wieder freigelassen werden und sagen dann höchstens der Polizei: Ihr könnt uns doch sowieso nichts tun."