Der Kultusausschuss des niedersächsischen Landtags hat entschieden, dass eine 16-jährige muslimische Schülerin mit ihrem Niqab am Unterricht teilnehmen darf. Begründung: Die Vollverschleierung diene dem Integrationsprozess.
Eine 16-järige Schülerin aus Belm (Landkreis Osnabrück) trägt bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 einen Niqab-Gesichtsschleier, der lediglich die Augenpartie freihält. Die Schule habe dies erst Ende August an die Landesschulbehörde gemeldet - nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück einer Abendgymnasiastin das Tragen eines Niqab im Unterricht untersagt hatte. Seither ist die Vollverschleierung in Schulen in Niedersachen nicht erlaubt.