Liebe Leser
bei der Nutzung einer Wohnung ausschließlich als Kapitalanlage muss der Besitzer dafür keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht klargestellt (Az. 9 C 5.13). Diese fällt laut ARAG-Experten nur dann an, wenn der Besitzer die Wohnung auch tatsächlich nutzt.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche. Diese wurde bis 2004 von der Schwiegermutter des ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.