Liebe Leser,
für Hausbesitzer kann es ein lukratives Geschäft sein: Sie lassen einen Mobilfunkbetreiber auf ihrem Hausdach einen Sendemast errichten und kassieren dafür einige Tausend Euro Miete im Jahr. Gehört das Haus allerdings einer Wohnungseigentümergemeinschaft, kann die Entscheidung über die Errichtung eines Mobilfunkmastes nur einstimmig getroffen werden. Ein nur mehrheitlich gefasster Beschluss der Eigentümer ist unwirksam. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.