Banken schrieben unter Steinbrück Steuergesetz selbst. Die Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2006 ist zu großen Teilen identisch mit einem Schreiben des Bundesverbandes deutscher Banken aus dem Jahr 2002.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen Mitarbeiter und einen großen Kunden der HypoVereinsbank wegen des Verdachts des Steuerbetrugs bei Aktiengeschäften sind nach Einschätzung von Experten auch die Folge eines schlecht gemachten Steuergesetzes des Jahres 2007, das in die Amtszeit von Peer Steinbrück als Bundesfinanzminister fällt.
Wie die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, haben sich die Beamten des Bundesfinanzministeriums damals von Lobbyisten des Bankgewerbes die Hand führen lassen. Die Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2006 ist zu großen Teilen identisch mit einem Schreiben des Bundesverbandes deutscher Banken aus dem Jahr 2002. Die Beamten übernahmen über lange Passagen wortwörtlich die Formulierungen der Verbandsexperten.
Nach Ansicht von Steuerprofessoren haben die damaligen Gesetzesänderungen das Problem im Zusammenhang mit der Erstattung von Kapitalertragsteuern sogar noch verschärft. Im Zuge der straf- und finanzrechtlichen Aufarbeitung von bestimmten Fällen des sogenannten Dividenden-Strippings ist nun mit einer Prozesswelle zu rechnen.



