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Neue Parteienfinanzierung?

Lobby Control fordert Neuregelung der Parteienfinanzierung. Es gebe derzeit zwei „Veröffentlichungsschwellen“ für Parteispenden: ab 50.000 Euro müssten die Spenden sofort offengelegt werden.


Die Nichtregierungsorganisation Lobby Control (LC) hält die derzeitigen Offenlegungspflichten für Parteispenden und Parteisponsoring für überholt. Es gebe derzeit zwei „Veröffentlichungsschwellen“ für Parteispenden: ab 50.000 Euro müssten die Spenden sofort offengelegt werden, alle anderen Spenden ab 10.000 Euro würden in den Rechenschaftsberichten der Parteien aufgeführt - allerdings erst mit rund anderthalbjähriger Verspätung. „Wir wollen eine Absenkung dieser Grenzen auf 10.000 Euro für die sofortige Veröffentlichung und auf 2.000 Euro für die Veröffentlichung in den Rechenschaftsberichten“, sagte der Politikwissenschaftler Timo Lange vom Berliner Büro des Verbands im Interview mit Handelsblatt Online. „Gleiches müsste für das Parteiensponsoring gelten.“

Ein generelles Verbot der Parteienfinanzierung durch Unternehmen lehnt Lange ab. Denn sonst würde sich das Geld seinen Weg auf andere Art und Weise suchen und wir hätten gar keinen Einblick mehr in die Geldströme zwischen Unternehmen und Parteien.“ Gleichwohl kritisierte der Lobbyismus-Experte die gegenwärtige Praxis. „Manche Parteitage erinnern stark an Industriemessen“, sagte Lange. „Da fließen nicht unerhebliche Summen an Geld von Unternehmen und Verbänden an Parteien, ohne das die Öffentlichkeit einen Überblick darüber hat, wie viel das im Einzelnen ist.“

Kritisch sieht Lange in diesem Zusammenhang den Fall eines engen Beraters des Glücksspiel-Automatenherstellers Gauselmann, der insgesamt 2,5 Millionen Euro in FDP-Tochterunternehmen investiert haben soll, wobei zumindest ein Teil des Geldes letztlich an die Partei geflossen sein soll. Der Vorgang wird derzeit vom Bundestagspräsidenten geprüft. Lange sagte dazu: „Wichtig wäre, dass die Bundestagsverwaltung das Ergebnis der Untersuchung nicht stillschwe! igend zu den Akten legt, sondern transparent gemacht wird, wie es sich mit den Geldströmen verhält und welche Beziehung es zu Herrn Gauselmann genau gab.“ Auch die FDP sei aufgefordert, zur Aufklärung beizutragen und alle Dokumente offenzulegen. „Wenn sich die Hinweise verdichten sollten, dass hier gegen geltendes Recht verstoßen wurde, kann die Bundestagsverwaltung im Rahmen des Parteiengesetzes Sanktionen verhängen“, fügte Lange hinzu.
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