EU soll eigene Staatsanwaltschaft erhalten. Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll es ein dezentrales System geben, in dem die nationalen Staatsanwaltschaften eine tragende Rolle spielen.
Die EU soll eine eigene Staatsanwaltschaft erhalten, um Betrug zu Lasten des europäischen Haushalts zu bekämpfen. Die Kommission wird dazu am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Dienstagsausgabe) vorliegt. Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll es ein dezentrales System geben, in dem die nationalen Staatsanwaltschaften eine tragende Rolle spielen. Die nationalen Behörden sollen die Ermittlungen führen und Anklage erheben, während der künftige „Europäische Staatsanwalt“ für die Aufsicht und Koordination zuständig ist. Von dem neuen Amt verspricht sich die EU größeren Erfolg bei der Bekämpfung von Straftaten gegen ihre finanziellen Interessen. Nach Angaben der Kommission hat die EU in den vergangenen Jahren im Schnitt 500 Millionen Euro durch mutmaßlichen Betrug verloren; da viele Fälle gar nicht bekannt würden, liege die wahre Anzahl wahrscheinlich wesentlich höher.
Nach dem Gesetzesvorschlag der Kommission würde der europäische Staatsanwalt von Ministerrat und Europäischem Parlament auf acht Jahre gewählt, berichtet die F.A.Z. Er soll vier Stellvertreter erhalten und in jedem Mitgliedstaat mindestens einen „delegierten europäischen Staatsanwalt“ ernennen. Anklage und Verhandlung würden vor den zuständigen nationalen Gerichten stattfinden. Der Kommissionsentwurf folgt mit diesem dezentralen Aufbau Vorstellungen, die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kürzlich gemeinsam mit der französischen Justizministerin Christiane Taubira nach Brüssel gesandt hatte. Bisher ist in der EU das Betrugsbekämpfungsamt Olaf für solche Fragen zuständig. Es kann allerdings keine strafrechtlichen Ermittlungen sondern nur Verwaltungsuntersuchungen führen. Die Kommission schlägt nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor, dass Olaf künftig nur noch Untersuchungen vornimmt, die nicht in die Zuständigkeit der europäischen Staatsanwaltschaft fallen (etwa Straftaten von EU-Mitarbeitern ohne finanzielle Schäden) und sonst die Staatsanwaltschaft unterstützt. Justizkommissarin Viviane Reding wünscht sich, dass das Gesetzgebungsverfahren schnell erledigt wird, so dass die neue Staatsanwaltschaft zum 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann.