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Manning: 35 Jahre

35 Jahre Haft für Wikileaks-Informant Manning. Zu den von Manning weitergegebenen Videos sollen unter anderem die Videoaufnahmen des Beschusses und Todes irakischer Zivilisten und Journalisten durch einen amerikanischen Kampfhubschrauber am 12. Juli 2007 in Bagdad zählen.

 

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert die Haftstrafe für den Wikileaks-Informanten Bradley Manning als unverhältnismäßig hart. Mit dem am Mittwoch verkündeten Strafmaß von 35 Jahren Haft ist eine US-Militärrichterin zwar hinter der Forderung der Anklage zurückgeblieben. Dennoch wird Manning viele Jahre im Gefängnis verbringen.

"Das Urteil gegen Bradley Manning ist ein weiterer Beleg, dass die USA endlich ein Gesetz zum Informantenschutz brauchen", sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. Leider nehme es die US-Öffentlichkeit seit den Anschlägen vom 11. September 2001 allzu leicht hin, wenn die nationale Sicherheit als Argument gegen Pressefreiheit und andere Bürgerrechte ausgespielt werde. "Wenn Präsident Barack Obama seinen Feldzug gegen Whistleblower nicht schnell beendet, werden Journalisten in den USA bald immer weniger in der Lage sein, Fehlverhalten von Regierung und Behörden aufzudecken." An die Prüf- und gegebenenfalls Berufungsinstanzen der US-Militärgerichtsbarkeit appellierte Rediske, die Möglichkeiten einer Strafmilderung für Manning auszuschöpfen.

Besonders deutlich wird die Härte des Urteils im Vergleich mit früheren Whistleblower-Fällen in den USA. Daniel Ellsberg, der 1971 die sogenannten Pentagon-Papiere über den Vietnamkrieg an mehrere US-Medien weitergab, entging einer Verurteilung, weil sein Strafprozess aufgrund von Manipulationsversuchen der Nixon-Regierung platzte. (http://to.pbs.org/WwIT4X) 2011 kam Thomas Drake, der Missmanagement und Verschwendung beim Geheimdienst NSA publik gemacht hatte, vor allem dank Verfahrensfehlern mit einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen Zweckentfremdung eines Computersystems glimpflich davon. (http://nyti.ms/1d4G6vY) Der ehemalige CIA-Mitarbeiter John Kiriakou, der Reportern die Folterpraxis des simulierten Ertränkens (Waterboarding) bestätigt hatte, wurde vergangenen Januar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. (http://cbsn.ws/Vc0KgK)

Im Prozess gegen Manning hatte die Anklage mindestens 60 Jahre Haft gefordert und dies ausdrücklich damit begründet, dass potenzielle Nachahmer unter den Soldaten abgeschreckt werden sollten. Die Verteidigung hatte für eine Strafe von höchstens 25 Jahren geworben.

Unter Präsident Obama, der sich noch als Senator für einen besseren Informantenschutz einsetzte, geht die US-Regierung mit ungekannter Härte gegen Whistleblower vor: Das US-Justizministerium ließ offenbar auf der Suche nach den Quellen eines Berichts über einen CIA-Einsatz Telefonverbindungsdaten der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) beschlagnahmen. (http://bit.ly/15IQOFM) Der Fox News-Korrespondent James Rosen wird wegen der Veröffentlichung geheimer Nordkorea-Informationen als "Mitverschwörer" eines mutmaßlichen Informanten im Außenministerium verfolgt. (http://wapo.st/115Hzqh) Der New York Times-Reporter David Sanger geriet wegen Recherchen über geheime Computerangriffe auf den Iran ins Visier der Ermittler. (http://nyti.ms/1547O58)

Die USA waren auch in das Vorgehen britischer Ermittler eingebunden, die vergangenes Wochenende den Lebensgefährten des Guardian-Enthüllungsjournalisten Glenn Greenwald stundenlang am Londoner Flughafen Heathrow verhörten. (http://bbc.in/12jdQzy) Damit versuchten Sie offensichtlich, das Netzwerk von Reportern zu stören, die seit Wochen die Informationen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden über die ausufernden Überwachungsprogramme von US- und britischen Geheimdiensten publizieren. (http://bit.ly/160b9QK)

Grundsätzliche Bedeutung für die Pressefreiheit in den USA hat der Fall des New York Times-Reporters James Risen, der in einem Buch eine versuchte Geheimdienstoperation gegen das iranische Atomprogramm publik gemacht hat. Ein Gericht im US-Staat Virginia entschied im Juli, dass Risen im Prozess gegen einen früheren CIA-Mitarbeiter aussagen müsse, dem Geheimnisverrat vorgeworfen wird. (http://bit.ly/18jpzih) Damit sprach es ihm ausdrücklich das Recht ab, unter Berufung auf die im ersten US-Verfassungszusatz garantierte Pressefreiheit die Aussage vor Gericht zu verweigern. Äußerst bedenklich ist auch der Fall des Investigativjournalisten Barrett Brown. Ihm drohen 105 Jahre Haft, weil er einen bereits im Internet kursierenden Link zu einer Seite mit gehackten E-Mails einer Sicherheitsfirma in einem Chatforum veröffentlichte. (http://bit.ly/15ypuYi)

Reporter ohne Grenzen hat angesichts dieser Entwicklungen Vorschläge für ein US-Gesetz zum Informantenschutz vorgelegt. (http://bit.ly/17DuT2u) Sie sehen vor, die Vertraulichkeit journalistischer Quellen unter Strafandrohung zu schützen. Verletzungen dieses Grundsatzes durch Amtsträger sollten als besonders schwerwiegend geahndet werden. Der Schutz muss auch für Blogger und Netzaktivisten gelten, die an der Verbreitung von Informationen mitwirken, außerdem für Dokumentarfilmer und Autoren journalistischer Bücher. Ausnahmen vom Prinzip des Quellenschutzes sollten nach diesem Entwurf auf eng umrissene Sonderfälle beschränkt werden, in denen Leib und Leben von Menschen in Gefahr sind oder ein unmittelbar drohender Angriff auf die territoriale Integrität abzuwenden ist.

Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit stehen die USA auf Platz 32 von 179 Ländern. Detaillierte Meldungen zur Pressefreiheit in den Vereinigten Staaten (auf Englisch) finden Sie unter http://en.rsf.org/united-states.html.

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