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Männermagazin: FSM Zensur - 0,5 Mio. Strafe

Weil er sich nicht an die staatlichen Richtlinien für Frauenbilder hält, droht dem Herausgeber des Männermagazins eine Geldstrafe von 0,5 Mio. Euro. Die "Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V." fordert politisch korrekte Bezeicnungen für Frauen und "Rollenbilder" sowie die Zensur von frauenfeindlichen Inhalten.

 

Zugegeben: wenn's um's andere Geschlecht geht, fährt Detlef Bräunig alias "Leutnant Dino" hartes Geschütz auf. Frauen kommen bei ihm nicht gut weg. Bräunigs Blog "Das Männermaganzin" beschäftigt sich vornehmlich mit dem Schicksal von Männern, die von Frauen betrogen und ausgebeutet werden.

 

Bräunig schildert dabei emotional zugespitzt eigene Erfahrungen: Liebesheirat, Kinder, Scheidung, Ruin. Da manche Männer offenbar masochistisch veranlagt sind, betreiben sie diese Selbstvernichtungs-Schema gleich mehrmals. Am Ende droht Hartz IV.

 

Schuld daran haben laut Bräunig die Frauen, welche sich nur mit Männern einlassen, um ein schönes Leben zu führen und ihre Liebhaber am Ende hemmungslos ausbeuten. In seiner Verbitterung über diesen Zustand nimmt sich Leutnant Dino kein Blatt mehr vor den Mund. Das hat nun die Gedankenpolizei auf den Plan gerufen hat.

 

Die "Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)" verlangt jetzt von Bräunig, dass bestimmte Inhalte vom Netz genommen werden. - Das Recht auf Meinungsfreiheit sei nicht verletzt urteilen die "Selbstkontrolleure".

 

Angeblich würden Kinder und Jungendliche beim Lesen fehlgeleitet. Die Frage ist jedoch, welcher Jugendliche sich auf so eine Seite verirrt? Das Männermagazin hat keine Rotlicht-Inhalte. Darüber hinaus gibt es im Internet sicherlich härteren Tobak. Dennoch will die FSM jetzt eingreifen und droht mit einer Strafe von 0,5 Mio. Euro, wenn sich Leutnant Dino nicht den Vorgaben der Gedankenpolizei beugt.


Begründung:

"Die Angebote seien geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen, wenn durch frauenfeindliche Inhalte ein Rollenbild gezeichnet wird, das dem Erziehungsziel, die Fähigkeit zum respektvollen Umgang mit anderen Menschen und die Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu vermitteln, zuwiderläuft."

 

Nun ist das Männermagazin alles andere als eine Seite mit zwielichtigen Inhalten, vor denen man die Jugend unbedingt schützen muss. Nur die Wortwahl ist emotional. Doch das jedoch geht der staatlichen Gedankenpolizei zu weit.

 


Von der FSM monierte Inhalt u.a.:

In Ihrem Artikel "Unterhalt für Exehefrauen sind Konsumausgaben“ verbreiten Sie:

"Auch Frauen leben in der Leistungsgesellschaft, aber sie sind nicht die Leistungsträger, sondern haben die Fähigkeit Leistungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel ohne Gegenleistung. […] Frauen sind keine Selbstversorger und wenn sie es doch schaffen, dann auf sehr niedrigem Niveau. Sie bekommen ihre Miete bezahlt und für den wöchentlichen Friseur langt es vielleicht auch, aber eine nette Urlaubsreise ist schon nicht mehr drin. Dann sitzen die meisten Frauen einsam auf ihrem Balkon mit ihrem abgerissenen Kätzchen. Erst durch einen Mann werden Frauen sozial und finanziell aufgewertet. Nur so können sie ihren Konsumdrang befriedigen und dank Unterhalt oft viele Jahre über das Ende der Beziehung hinaus, bis der Mann unter der finanziellen Belastung irgendwann zusammenbricht. Dann rutschen Frau und Mann gemeinsam in die Armut. Die Frau kann nicht arbeiten gehen, weil sie zu lange ohne Job oder schlichtweg zu blöd und zu faul ist, und der Mann will nicht mehr, weil er von den Unterhaltszahlungen die Schnauze voll hat. Warum Geld für etwas ausgeben, wofür es weder Gegenleistung noch Dank gibt.“

 

In Ihrem Blogbeitrag „Nur durch Frauen sind Männer leistungsfähig“ äußern Sie:

"Wer daran glaubt, sollte wirklich dringend zum Arzt gehen. In erster Linie Rechtsanwälte und die Richterinnen, denn eine beliebte Begründung für hohen Unterhalt ist, dass die Frau den Mann zu Höchstleistungen getrieben hat und ihr deswegen mindestens die Hälfte des Einkommens vom Mann zusteht. Rechtsanwälte und Richterinnen haben hier wohlgeformte Formulierungen, wie „Die Frau hat dem Mann jahrelang den Rücken freigehalten und auf ihre eigene Karriere verzichtet“ oder „Erst die Frau ermöglichte dem Mann seine erfolgreiche Karriere“. Solche und ähnliche Formulierungen sind lächerlich und gehören in den Bereich der Satire.

...

Nun sind selbst junge Frauen komplette Versagerinnen.“ […] Frauen haben es einfach nicht drauf. Statt auf Bildung oder Karriere konzentrieren sie sich darauf, eines Tages einen Zahlmeister abzubekommen. […] Frauen jammern immer lauter, doch die Politik ist machtlos. Kein Politiker traut sich, den Frauen die Wahrheit zu sagen. Niemand sagt ihnen, dass sie deshalb wenig verdienen, weil sie eben wenig leisten.


 

Die FSM weiter:

"Diese Zitate belegen beispielhaft, dass die von Ihnen verbreiteten Inhalte einem Verständnis gleichberechtigter Rollenverteilung von Mann und Frau in Arbeitswelt und Gesellschaft zuwiderlaufen und damit dem Erziehungsauftrag nicht gerecht werden. Die Inhalte sind daher nach unserer Einschätzung für Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend i.S.d. § 5 Abs. 1 JMStV. Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe verfügen noch nicht über ein derart gefestigtes Rollenbild, das von der Wahrunehmung Ihrer Artikel unbeeinflusst bliebe. Es besteht daher die Gefahr, dass unter 16-Jährige Ihre Ansichten über die Rollenverteilung von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft unreflektiert übernehmen und als richtig anerkennen.

Bei unserer Einschätzung haben wir insbesondere auch berücksichtigt, dass Ihre Artikel unter den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) fallen können. Die Meinungsfreiheit findet jedoch gem. Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken unter anderem in den Bestimmungen zum Jugendschutz, der ebenfalls Verfassungsrang genießt. Eine Abwägung der beiden Grundrechte in diesem konkreten Einzelfall hat ergeben, dass der Jugendschutz hier als höheres Gut überwiegt und die Meinungsfreiheit deshalb zurücktreten muss.

Bei der Verbreitung von für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5 Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen. Eine im Sinne des § 5 Abs. 3 JMStV geeignete Schutzvorkehrung wäre etwa eine Altersklassifizierung Ihres Blogs, sodass eine Filterung des Blogs durch entsprechende Jugendschutzprogramme möglich ist. Hierzu können Sie eine age-de.xml Datei mit der entsprechenden Altersstufe im document-root (Hauptverzeichnis) Ihrer Seite hinterlegen. Mehr hierzu erfahren Sie unter https://www.altersklassifizierung.de/

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 23.07.2014 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die Landesmedienanstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden."

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Richter

Beauftragte der FSM-Beschwerdestelle

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
Geschäftsstelle
Beuthstr. 6
10117 Berlin
Tel.: 030 240484-30
Fax: 030 240484-59
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg: VR 20264 Nz"

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