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TTIP-Investorenschutz: NAFTA zeigt die Praxis

Freihandelsabkommen TTIP: Ist die Angst vor dem Investorenschutz und dessen Folgen nur ein Spuk von Verschwörungstheoretikern? Zwischen den USA und Kanada gibt es bereits eine Freihandelszone (NAFTA). Und in der Tat, die Fakten geben den Kritikern recht.


Von Claudio Kummerfeld

Bei den Kommentaren zu den Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) wird es langsam interessant. Denn die Empörung vor allem über den vorgesehenen “Investorenschutz” ist langsam nicht mehr zu ignorieren. Der beim Bundeswirtschaftsminister Gabriel angesiedelte TTIP-Beirat, der aus Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbänden uvm besteht, soll “zur deutschen Positionierung bei den TTIP-Verhandlungen beitragen”. Brandaktuell ist ein öffentlicher Appell einiger Mitglieder dieses Beirats unter dem Motto “Freihandel muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt”.

 

Beim “Investorenschutz” geht es darum, dass Unternehmen ein Klagerecht vor einem Schiedsgericht bekommen, wenn nationale Gesetzgebungen der TTIP-“Freiheit” im Wege stehen, z.B. wenn sich ein US-Unternehmen von deutschen Gesetzen diskriminiert fühlt. Ist die Angst vor dem Investorenschutz und dessen Folgen nur ein Spuk von Verschwörungstheoretikern? Zwischen den USA und Kanada herrscht durch die Freihandelszone NAFTA schon seit 20 Jahren freier Handel, und von daher kann man sich hier ja mal anschauen, ob es zu diesen heraufbeschworenen Problemen kommt. Und in der Tat, die Fakten geben den Kritikern recht. US-Unternehmen (und auch US-Töchter kanadischer Unternehmen) verklagen den kanadischen Staat, weil sie sich aufgrund regionaler kanadischer Verordnungen “diskriminiert” fühlen. Durch NAFTA können diese Unternehmen dann vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadenersatz klagen. Zwei Beispiele aus Kanada möchten wir hier ansprechen, wie so ein Investorenschutz in der Praxis aussieht.

 

Öl

2007 verklagten die Firmen “Mobil Corp. and Murphy Oil Corp.” die kanadische Regierung auf 65 Millionen kanadische Dollar Schadenersatz. Im Jahr 2012 schließlich urteilte ein dreiköpfiger NAFTA (Freihandelszone zwischen Mexiko-Kanada-USA) Schlichter-Ausschuss, der aus einem Mexikaner, einem US-Amerikaner und einem Kanadier besteht mit 2 zu 1 Stimmen (welche ein Wunder, der Mexikaner und US-Amerikaner stimmten mit “Ja”), dass die Ölfirmen im Recht sind. Verordnungen der regionalen Regierung über Zahlungen aller Ölfirmen in einen Sonderfonds zur Entwicklung & Förderung benachteiligter Regionen würden als “performance requirements” nicht den NAFTA-Regeln entsprechen (“Chapter 11 investor-state dispute settlement mechanism” – besser bekannt als Investorenschutz-Klausel). Zack, nationales Recht überstimmt – Kanada musste sich fügen und wohl ordentlich zahlen. Eine offizielle Summe ist nicht bekannt.

 

Eine alte Brücke

Die einzige Brücke über den Grenzfluss zwischen der US-Stadt Detroit und der gegenüberliegenden kanadischen Stadt Windsor gehört dem Privatinvestor Matty Moroun. Dieser verklagt Kanada, weil die dortige Regierung eine neue Brücke bauen will. Man hätte ihn übergangen und würde seine Rechte gemäß des NAFTA-Abkommens missachten. Nach 5 Jahren ist immer noch keine Entscheidung gefallen.


Eine Brücke, die pro Jahr 60 Millionen US-Dollar Maut generiert – da lohnt es sich gegen eine neue Konkurrenzbrücke zu klagen; zumal man so noch nebenbei richtig fett absahnen kann. Die ursprüngliche Klagesumme wurde mit 3,5 Milliarden US-Dollar angesetzt. Eigentlich kann man als Unternehmen aufgrund der Investorenschutz-Klausel einen Staat wg. irgendwas einfach so verklagen – sozusagen auf “Gut Glück”. Aber egal wie dieser Disput ausgeht – interessant ist, mit welchen Begründungen Staaten verklagt werden können aufgrund dieser übergeordneten “Rechtssprechnung”.

 

Nach einer Studie des “Canadian Centre for Policy Alternatives” verlor Kanada bisher 6 Klagen aufgrund von NAFTA und musste 172 Millionen kanadische Dollar zahlen. Mexiko verlor 5 Klagen und musste 204 Millionen US-Dollar zahlen. Die USA verloren bisher keine Klage (Zufall?). Allein für die Prozesskosten muss ein Staat pro Verfahren mehrere Millionen Dollar ausgeben.

 

Fracking in Deutschland – eine ideale Angriffsfläche

Und nun stelle man sich vor, wie US-Ölkonzerne sich die Hände reiben bei reihenweise Fracking-Verboten in europäischen Ländern und Kommunen. Das kann nicht nur teuer werden, das wird teuer! In Deutschland soll zukünftig eine Expertenkommission Fracking-Anträge eingehend prüfen. Hinzu kommt die Einschränkung, in welchen Tiefen gebohrt werden darf. Dazu kommt noch die geographische Einschränkung, welche Regionen generell ausgeschlossen sind. US-Ölkonzerne und Explorationsunternehmen finden hier eine ideale Angriffsfläche, mit versierten Anwaltskanzleien und dem zukünftigen TTIP-Investorenschutz Deutschland oder deutsche Bundesländer zu verklagen, mit der Begründung, die Rechte der Unternehmen Gas oder Öl zu fördern würden durch diese Bestimmungen massiv eingeschränkt.

 

Oder es geht noch eine Stufe abartiger – wie zwischen USA und Kanada geschehen, könnten deutsche Unternehmen über ihre US-Tochtergesellschaften Klage gegen Deutschland einreichen. Wie vorher erwähnt – 170 Millionen US-Dollar hat der Spaß die Kanadier bisher gekostet. Jetzt könnte man meinen “das ist ja nicht viel”… aber bei dieser Sichtweise vergisst man eine entscheidende Tatsache. Kanada, USA und Mexiko sind in vielen Bereichen auf einer ähnlichen Wellenlänge. Als bestes Beispiel kann man die Ölförderung nennen. Diese wird dort nicht ansatzweise so kritisch gesehen wie in Europa. Es wird gefrackt bis zum Erbrechen. In Europa gibt es schon vor dem Beginn des großen Fracking-Ansturms bereits massive Proteste, Gesetze und Verbote. Diese geben US-Unternehmen eine gigantische Angriffsfläche.

 

Was würde die FDP dazu sagen?

Jetzt werden Anhänger der FDP sagen “Aber warum müssen wir denn immer gleich vom Schlimmsten ausgehen?” Wenn ein Investor ein Recht eingeräumt bekommt zu klagen, und eine Chance sieht Geld zu verdienen, dann wird er diese Chance nutzen. Und das ist keine antikapitalistische Hetze, sondern die Lebensrealität in der freien Marktwirtschaft.

 

Also stellt sich als Bürger und Steuerzahler doch die finale Frage: warum überhaupt eine “Investorenschutzklausel” in ein Freihandelsabkommen einbauen? Man kann so eine Klausel einfach streichen. Investoren, die z.B. aus den USA nach Europa kommen, um hier zu investieren (in was auch immer), müssen dann schlicht und einfach zusehen, sich an das vor Ort gültige Recht zu halten, so wie jetzt auch. Davon geht die Welt nicht unter!

 

Für Interessierte: Hier eine offizielle Infoseite des “Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie” zum Thema TTIP.

Auch eine generell interessante Informationsquelle ist die NAFTA-Klageauflistung des US-Außenministeriums.

Der Artikel TTIP-Investorenschutz: Kanada/NAFTA offenbart die Praxis erschien zuerst auf finanzmarktwelt.de.

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