Wegen angeblicher "KZ-Rede" - Unterlassungserklärungen, Entschuldigungen, Widerrufe: Akif Pirincci geht erfolgreich gegen bundesdeutsche Medien vor. Nur der „WDR“ hält die Unterstellung, Pirincci habe zum „Massenmord aufgerufen“, für eine „zulässige Meinungsäußerung“.
Seit dieser Woche vertreten die Rechtsanwälte Steinhöfel, Hamburg, Herrn Akif Pirincci gegen verschiedene deutsche Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsender. Diverse Medien haben eine Äußerung unseres Mandanten aus seiner heftig kritisierten Pegida-Rede aufgenommen und in rechtswidriger Weise entstellt. Herrn Pirincci wurde dabei unterstellt, er habe für die Wiedereröffnung von Konzentrationslagern zur Bewältigung der Flüchtlingskrise plädiert. Das Gegenteil ist richtig. Tatsächlich äußerte er überspitzt-sarkastisch seine Sorge, dass sie wieder eröffnet werden könnten, und zwar gegen „Fremdenfeinde“.
Während gegen mehrere Zeitschriften von uns Ende der Woche Verfügungsanträge eingereicht werden mussten, zeigte sich die Mehrheit der in Anspruch genommenen Medien einsichtig. Der „NDR“ korrigierte seine Veröffentlichung und bat auf seiner Website um Entschuldigung, die „Leipziger Volkszeitung“, die „Kieler Nachrichten“ und die „Hannoversche Allgemeine“ veröffentlichten Widerrufe, die „Südwest Presse“, das „Schwäbische Tagblatt“ und das „ZDF“ gaben Unterlassungserklärungen ab, „Die Zeit“ veröffentlichte online eine Richtigstellung. „Spiegel Online“ korrigierte sich vor anwaltlicher Inanspruchnahme und entschuldigte sich gegenüber einem Leser („Bitte entschuldigen Sie. Der Fehler wurde bereits erkannt und berichtigt.).
Nur der „WDR“ hält die Unterstellung von Dirk Müller, unser Mandant habe zum „Massenmord aufgerufen“, für eine „zulässige Meinungsäußerung“.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel: „Der schlimmste Vorwurf, der einem Menschen in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden kann, ist der Vorwurf, Befürworter des Zivilisationsbruchs der Shoa zu sein und dazu aufzurufen, diesen gegenüber den Flüchtlingen zu wiederholen. Die völlige journalistische Verwahrlosung von Anstalten wie des WDR ist beispiellos. Herr Pirincci wird seine Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche konsequent durchsetzen und die rufschädigenden Äußerungen verbieten lassen.“