Staatsrechtler Dreier: Euro-Rettung kollidiert mit dem deutschen Grundgesetz. Dafür bräuchten wir eine neue Verfassung, die Deutschland zu einem Gliedstaat der Vereinigten Staaten von Europa machen würde."
Der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier bezweifelt, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM mit der deutschen Verfassung zu vereinbaren ist. „Solange das Grundgesetz gilt, sind so weitgehende Maßnahmen wie der ESM nicht zulässig, weil das die Kernkompetenzen des Staates zu stark beschneidet“, sagte Dreier der WirtschaftsWoche. „Dafür bräuchten wir eine neue Verfassung, die Deutschland zu einem Gliedstaat der Vereinigten Staaten von Europa machen würde. Dann wäre die große Frage, ob es dafür in Deutschland eine Mehrheit gäbe. Ich glaube das eher nicht.“
Dreier sieht Anzeichen dafür, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Entwicklung in der Euro-Krise zunehmend kritisch sieht. So seien „die Signale in jüngerer Zeit klar: Viel Spielraum bleibt nicht mehr.“ Allerdings sieht Dreier das Bundesverfassungsgericht unter erheblichem politischem Druck. „Das Problem ist aus meiner Sicht, dass zum Beispiel der Satz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Scheitern des Euro würde ein Scheitern Europas bedeuten, einen Sachzwang konstruiert, den es so nicht gibt. Natürlich weiß niemand, was passiert, wenn sich die Währungsunion auflöst“, sagte Dreier. „Aber genauso wenig wissen wir, was passiert, wenn wir so weitermachen wie bisher. Deshalb sollten wir die Sache tatsächlich entwicklungsoffen diskutieren.“
Deutschland solle sich Zeit nehmen, darüber nachzudenken, „ob beim rastlos voranschreitenden europäischen Integrationsprozess alles richtig gelaufen ist. Der kannte ja immer nur eine Richtung: inhaltliche Intensivierung und territoriale Expansion, und zwar beides gleichzeitig. Vielleicht sollten wir den Prozess zur Abwechslung einmal entschleunigen und in Ruhe auf das erreichte Ergebnis zurückschauen. Möglicherweise kommt man dann zu dem Schluss: Vieles ging zu schnell, und manches hätten wir besser ganz gelassen.“